RTV Gebäudereinigung

Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung)

vom 28. Juni 2011,
gültig ab 01. Januar 2011
in der Fassung vom 8. Juli 2014

§ 20 Kündigung

  1. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  2. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
  3.   5 Jahre bestanden hat,    1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,

      8 Jahre bestanden hat,    3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    10 Jahre bestanden hat,    4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    12 Jahre bestanden hat,    5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    15 Jahre bestanden hat,    6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    20 Jahre bestanden hat,    7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

  4. Innerhalb von zwei Wochen nach Neueinstellung kann die Kündigung beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von einem Werktag erfolgen.
  5. Wird eine Weiterbeschäftigung in der Zeit vom 01. November bis 31. März infolge Witterungseinwirkungen unmöglich, so kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Arbeitstag schriftlich gekündigt werden.

    Dies gilt nur, wenn die Witterungsverhältnisse eine Weiterbeschäftigung des/der Beschäftigten in seiner/ihrer bisherigen Tätigkeit nicht zulassen und er anderweitig im Betrieb nicht eingesetzt werden kann.

    In diesem Fall entscheidet der Arbeitgeber über die Einstellung, Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Beratung mit dem Betriebsrat.

    Der/die Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung und hat sich nach Aufforderung durch den Arbeitgeber unverzüglich zur Wiederaufnahme der Arbeit zu melden. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht unterbrochen.
  6. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der/die Beschäftigte Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersrente hat.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Tarifvertrag Gebäudereinigung - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitszeitflexibilisierung
§ 5 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 6 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit
§ 7 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen
§ 8 Lohn und Eingruppierung
§ 9 Lohnperiode - Lohnabrechnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Fahrtkosten
§ 12 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 13 Auslösung
§ 14 An- und Rückreise
§ 15 Urlaub
§ 16 Pflichten des Arbeitgebers
§ 17 Reinigungseinrichtungen
§ 18 Pflichten des/der Beschäftigten
§ 19 Sterbegeld
§ 20 Kündigung
§ 21 Restlohn - Arbeitspapiere
§ 22 Arbeitnehmervertretung
§ 23 Ausschlussfristen
§ 24 Durchführungspflicht
§ 25 Besitzstandswahrung
§ 26 Inkrafttreten und Vertragsdauer


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