RTV Gebäudereinigung

Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung)

vom 28. Juni 2011,
gültig ab 01. Januar 2011
in der Fassung vom 8. Juli 2014

§ 7 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Betriebsunfalles hat der/die Beschäftigte Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss mit Beginn der 7. Krankheitswoche in Höhe von drei Stundenlöhnen je Arbeitstag.

Der Zuschuss wird gezahlt:

  1. bei bis zu dreijähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 9. Krankheitswoche,
  2. nach dreijähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 12. Krankheitswoche,
  3. nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 15. Krankheitswoche,
  4. nach siebenjähriger Betriebszugehörigkeit bis Ende der 18. Krankheitswoche.

Krankengeld und Zuschuss dürfen zusammen den bisherigen Nettolohn nicht übersteigen. Ist die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig selbst verschuldet entfällt der Anspruch.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

Tarifvertrag Gebäudereinigung - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einstellung
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Arbeitszeitflexibilisierung
§ 5 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall
§ 6 Arbeitsversäumnis bei Arbeitsunfähigkeit
§ 7 Krankengeldzuschuss bei Betriebsunfällen
§ 8 Lohn und Eingruppierung
§ 9 Lohnperiode - Lohnabrechnung
§ 10 Erschwerniszuschläge
§ 11 Fahrtkosten
§ 12 Auswärtige Arbeitsstellen
§ 13 Auslösung
§ 14 An- und Rückreise
§ 15 Urlaub
§ 16 Pflichten des Arbeitgebers
§ 17 Reinigungseinrichtungen
§ 18 Pflichten des/der Beschäftigten
§ 19 Sterbegeld
§ 20 Kündigung
§ 21 Restlohn - Arbeitspapiere
§ 22 Arbeitnehmervertretung
§ 23 Ausschlussfristen
§ 24 Durchführungspflicht
§ 25 Besitzstandswahrung
§ 26 Inkrafttreten und Vertragsdauer


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