
Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht Kosten der Kündigungsschutzklage
Endet der Kündigungsprozess mit einem Vergleich, erhöhen sich die Anwaltsgebühren, weil der Anwalt dafür, dass er am Zustandekommen des Vergleichs mitgewirkt hat, eine sog. "Einigungsgebühr" erhält. Im Gegenzug entfallen aber die Gerichtskosten vollständig.
In der überwiegenden Zahl der Fälle wird ein Kündigungsschutzprozess geführt, um eine Abfindung zu erstreiten.
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine Abfindung gezahlt wird, so wird der Prozess durch einen Vergleich beendet. In dem Vergleich wird geregelt, zu welchem Beendigungstermin das Arbeitsverhältnis endet und wie hoch der Abfindungsbetrag ist, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlen muss.
Im Falle eines Vergleichs entstehen Ihnen also je nach Höhe Ihres Einkommens folgende Kosten (Anwaltsgebühren einschließlich Mehrwertsteuer):
monatliches Bruttoeinkommen |
Anwaltsgebühren |
Gerichtskosten |
1.500,00 € |
1.270 € |
fallen nicht an |
2.000,00 € |
1.480 € |
fallen nicht an |
2.500,00 € |
1.900 € |
fallen nicht an |
3.000,00 € |
2.115 € |
fallen nicht an |
4.000,00 € |
2.520 € |
fallen nicht an |
5.000,00 € |
2.710 € |
fallen nicht an |
7.000,00 € |
3.100 € |
fallen nicht an |
10.000,00 € |
3.600 € |
fallen nicht an |
12.500,00 € |
4.200 € |
fallen nicht an |
15.000,00 € |
4.530 € |
fallen nicht an |
Wenn es Ihnen darum geht, eine Abfindung zu erstreiten, rechnet sich für Sie ein Kündigungsschutzprozess also dann, wenn eine begründete Erfolgsaussicht besteht, dass der Abfindungsbetrag höher sein wird als die Anwaltsgebühren.
- Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage müssen sorgfältig abgewogen werden.
- Da Sie die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müssen, leuchtet ohne weiteres ein, dass sich eine Kündigungsschutzklage nur dann lohnt, wenn eine greifbare Erfolgsaussicht besteht.
- Es muss die begründete Aussicht bestehen, eine Abfindung zu erstreiten, die höher ist als die anfallenden Kosten. Die Erfolgsaussicht sollte das Risiko deutlich übersteigen.
- Ihr Anwalt ist gefragt, dies sorgfältig zu prüfen und abzuwägen und Sie auf keinen Fall zu einem Prozess mit fragwürdigen Erfolgsaussichten zu verleiten.
Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen, eigentlich sogar in der Mehrzahl der Fälle, begründete Aussicht besteht, eine Abfindung zu erstreiten, die deutlich höher ist als die anfallenden Kosten. Jeder Abfindungsbetrag, der die eigenen Kosten übersteigt, ist Ihr Gewinn! Ergibt also die anwaltliche Prognose, dass eine begründete Aussicht auf eine die Kosten übersteigende Abfindung besteht, so sollten Sie nicht davor zurückschrecken, den Prozess zu führen. Ich nehme nicht an, dass Sie geneigt sind, Ihrem Arbeitgeber die Abfindung, die Sie möglicherweise erstreiten könnten, zu "schenken".
Aus meiner Sicht kann ich Ihnen versichern, dass das Risiko, in einen Kündigungsschutzprozess getrieben zu werden, der nur Kosten verursacht, eher gering ist:
Ein Rechtsanwalt, der auf seinen guten Ruf bedacht ist, wird sich davor hüten, einen Mandanten in einen aussichtslosen Kündigungsschutzprozess zu führen. Geht der Prozess verloren, ist der Mandant naturgemäß unzufrieden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anwalt die unzureichende Erfolgsaussicht schon vorher hätte abschätzen können.
Einem guten Anwalt ist unter allen Umständen daran gelegen, die negative Propaganda, die sich aus einem verlorenen Prozess ergibt, zu vermeiden. Er wird Ihnen daher nur dann zu einer Kündigungsschutzklage raten, wenn er aufgrund seiner Erfahrung davon ausgehen kann, für Sie mehr herauszuholen als er selbst an Gebühren von Ihnen zu bekommen hat.
Ende des Kapitels "Kosten der Kündigungsschutzklage"
Inhaltsübersicht: Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht
- Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht - Übersicht
- Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht - was Sie wissen müssen
- Noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
- Prozesskostenhilfe: Wann bezahlt die Staatskasse Ihren Anwalt?
- Rechtsschutz durch die Gewerkschaft
- Mit welchen Kosten müssen Sie überhaupt rechnen?
- Weder rechtsschutzversichert noch prozesskostenhilfebedürftig? Tipps
Ende des Kapitels: Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht
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