Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht Mit welchen Kosten müssen Sie überhaupt rechnen?
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber verklagen wollen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten: Mit welchen Kosten müssen Sie dann rechnen?
Wenn Sie ein Kündigungsproblem oder ein anderes arbeitsrechtliches Problem haben, sollten Sie auf jeden Fall fachkundigen Rat einholen. Dazu gibt es die Möglichkeit der anwaltlichen "Erstberatung", für die der Rechtsanwalt eine "Erstberatungsgebühr" nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet. Die Erstberatungsgebühr ist überschaubar. Sie darf maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Natürlich wird dieser Betrag bei weitem nicht immer ausgeschöpft. Die Höhe der Erstberatungsgebühr variiert von Fall zu Fall und von Anwalt zu Anwalt. Daher sollten Sie den Anwalt fragen, wie hoch in Ihrem Fall die Erstberatungsgebühr voraussichtlich sein wird. Für diese Auskunft fallen keine Kosten an. Erscheint Ihnen der genannte Betrag zu hoch, sind Sie nicht gezwungen, den Anwalt zu konsultieren.
Im Rahmen der Erstberatung kann geklärt werden, ob es sich lohnt, gegen die (bereits ausgesprochene oder noch zu erwartende) Kündigung vorzugehen. Sollte die Erfolgsaussicht für eine Kündigungsschutzklage zu gering sein und Ihnen daher von der Erhebung der Klage abgeraten werden, wären Sie nur mit den Kosten der Erstberatungsgebühr belastet. Dies wäre dann der "Preis", den Sie zahlen müssten, um sich Gewissheit zu verschaffen, dass nicht mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorgegangen werden kann. Sollte hingegen die anwaltliche Beratung dazu führen, dass Kündigungsschutzklage erhoben wird, so fällt die Erstberatungsgebühr nicht an. Die Erstberatungsgebühr ist nämlich auf die Gebühren anzurechnen, die der Anwalt für den Kündigungsschutzprozess zu bekommen hat. Mit anderen Worten: Die Kosten für eine Erstberatungsgebühr fallen nur dann an, wenn Sie keine Klage erheben.
Ich persönlich mache die Höhe der Erstberatungsgebühr, die ich dem Mandanten bzw. der Mandantin in Rechnung stelle, von der Dauer des Beratungsgesprächs und von der Höhe des Einkommens des Mandanten abhängig. Dabei können Sie folgende Gebührenstaffelung zugrunde legen:
Dauer der
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monatliches Bruttoeinkommen
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Beratung
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bis 1.500,00 €
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bis 2.500,00 €
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ab 2.500,00 €
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bis 30 min
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bis zu 60,00 €
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bis zu 100,00 €
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bis zu 120,00 €
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bis 60 min
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bis zu 90,00 €
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bis zu 150,00 €
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bis zu 180,00 €
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darüber
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bis zu 150,00 €
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bis zu 180,00 €
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bis zu 190,00 €
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Bitte beachten Sie, dass es sich nur um ungefähre Angaben handelt, mit welchen Gebühren Sie rechnen können. Je nach Sachlage sind Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten möglich. Die genaue Höhe des zu zahlenden Honorars stimme ich in dem Beratungsgespräch mit Ihnen ab. Zu den Beträgen kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer. Der gesetzlich zulässige Höchstbetrag für die Erstberatung beträgt 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer).
Mit welchen Kosten müssen Sie nun rechnen, wenn Sie einen Kündigungsschutzprozess führen?
Die anwaltlichen Gebühren sowie die Gerichtskosten berechnen sich nach dem so genannten Gegenstandswert. Wenn Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit die Kündigung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, bemisst sich der Gegenstandswert nach einem Vierteljahreseinkommen (brutto). Daher kann man sagen, dass die Höhe der Kosten, die für einen Kündigungsschutzprozess anfallen (Anwaltsgebühren und Gerichtskosten), davon abhängen, wie hoch Ihr Einkommen ist. Je nach der Höhe Ihres Bruttoeinkommens müssen Sie in etwa mit folgenden Anwaltsgebühren rechnen:
monatliches
Bruttoeinkommen |
Anwaltsgebühren
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1.500,00 €
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900 €
|
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2.000,00 €
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1.060 €
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2.500,00 €
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1.360 €
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3.000,00 €
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1.500 €
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4.000,00 €
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1.800 €
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5.000,00 €
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1.940 €
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7.000,00 €
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2.200 €
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10.000,00 €
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2.570 €
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12.500,00 €
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3.020 €
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15.000,00 €
|
3.240 €
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Die Mehrwertsteuer ist in den vorgenannten Beträgen enthalten.
Neben den Anwaltsgebühren fallen auch Gerichtskosten an. Diese sind ebenfalls nach der Höhe des Arbeitnehmereinkommens gestaffelt. Die Höhe der Gerichtskosten können Sie aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
monatliches
Bruttoeinkommen |
Gerichtskosten
|
|
1.500,00 €
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292,00 €
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2.000,00 €
|
330,00 €
|
|
2.500,00 €
|
406,00 €
|
|
3.000,00 €
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444,00 €
|
|
4.000,00 €
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534,00 €
|
|
5.000,00 €
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586,00 €
|
|
7.000,00 €
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690,00 €
|
|
10.000,00 €
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812,00 €
|
|
12.500,00 €
|
952,00 €
|
|
15.000,00 €
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1.022,00 €
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In der überwiegenden Zahl der Fälle wird ein Kündigungsschutzprozess geführt, um eine Abfindung zu erstreiten. In diesem Fall gilt Folgendes....
Inhaltsübersicht: Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht
- Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht - Übersicht
- Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht - was Sie wissen müssen
- Noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
- Prozesskostenhilfe: Wann bezahlt die Staatskasse Ihren Anwalt?
- Rechtsschutz durch die Gewerkschaft
- Mit welchen Kosten müssen Sie überhaupt rechnen?
- Weder rechtsschutzversichert noch prozesskostenhilfebedürftig? Tipps
Ende des Kapitels: Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht
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