Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht Gewerkschaftlicher Rechtsschutz
Wenn Sie einer Gewerkschaft angehören, können Sie sich durch Ihre Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen. Die Vertretung übernimmt dann ein Gewerkschaftssekretär.
Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft und besitzen Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie einer Gewerkschaft angehören und darüber hinaus auch noch rechtsschutzversichert sind, müssen Sie entscheiden:
- Lassen Sie sich durch einen Gewerkschaftssekretär Ihrer Gewerkschaft vertreten?
- Oder beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung?
Warum lassen Sie sich nicht zunächst sowohl von dem Gewerkschaftssekretär als auch zusätzlich von einem Rechtsanwalt beraten? Wenn Sie mit beiden sprechen, verschaffen Sie sich einen Eindruck und können dann entscheiden, welche der beiden Personen Sie vermutlich besser vertreten wird und wem Sie Ihr Vertrauen schenken sollen. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage eingehalten werden muss!
Auch wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder Rechtsschutz über Ihre Gewerkschaft beanspruchen können, möchte ich Sie darüber informieren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um Ihren Arbeitgeber zu verklagen (z.B. Kündigungsschutzklage).
Inhaltsübersicht: Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht
- Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht - Übersicht
- Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht - was Sie wissen müssen
- Noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
- Prozesskostenhilfe: Wann bezahlt die Staatskasse Ihren Anwalt?
- Rechtsschutz durch die Gewerkschaft
- Mit welchen Kosten müssen Sie überhaupt rechnen?
- Weder rechtsschutzversichert noch prozesskostenhilfebedürftig? Tipps
Ende des Kapitels: Kosten und Kostenrisiko im Arbeitsrecht
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0