Fristlose Kündigung wegen "Kopfnuss" bei der Arbeit rechtens
ArbG Frankfurt a.M. - 1 Ca 2236/05 -
Die Richter wiesen die Klage eines Gepäckfahrers am Frankfurter Flughafen zurück. Der für die Auslieferung von Getränken zuständige Fahrer war auf dem Flughafengelände von dem Mitarbeiter einer Spedition angehalten worden, weil dieser sich ein Getränk nehmen wollte. Voller Zorn versetzte ihm der Fahrer eine "Kopfnuss" - das Opfer ging zu Boden und musste im Krankenhaus operiert werden. Laut Urteil ist bei derart schwerwiegenden Tätlichkeiten keine Abmahnung oder innerbetriebliche Versetzung mehr geboten. Auch wenn das Opfer zu einer anderen Firma gehört habe, sei während der Arbeitszeit der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt worden. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, so der Vorsitzende Richter.
dpa vom 12.12.2005
Kündigungsschutz-Ratgeber
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz ...
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0