Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist nicht tariffähig
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2014 23 TaBV 1016/09 -
Die CGZP werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die auf Grund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien; die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe. Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde zum BAG zugelassen worden.
Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg Nr. 20 v. 7. 12. 2009
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