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Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ist nicht tariffähig

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2014 – 23 TaBV 1016/09 -

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die vorangegangene Entscheidung des ArbG Berlin bestätigt und festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist.


Die CGZP werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die auf Grund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien; die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe. Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde zum BAG zugelassen worden.

Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg Nr. 20 v. 7. 12. 2009


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