Keine fristlose Kündigung bei Drohung mit Strafanzeige gegen Vorgesetzte
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 1329/03 -
Nach Meinung des Gerichts ist ein solches Verhalten, nämlich die Drohung gegen den Arbeitgeber, gegen ihn Strafanzeige zu erstatten, zwar grundsätzlich geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber zu zerstören. Allerdings müsse im Einzelfall geprüft werden, was den Mitarbeiter zu diesem Schritt bewogen habe.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Bankmitarbeiters statt. Der Kläger hatte Anstoß daran genommen, dass einer Kundin ein Kredit gewährt worden war, ohne dass die Frau seiner Meinung nach über ausreichende Sicherheiten verfügte. Gegenüber einer Mitarbeiterin der Innenrevision der Bank hatte er geäußert, sie solle sich die Unterlagen sehr genau anschauen. Falls sie etwas zu beanstanden habe, werde er gegen den Vorstandsvorsitzenden Anzeige erstatten. Die Bank kündigte dem Kläger daraufhin fristlos. Das LAG befand, das Geldinstitut habe voreilig gehandelt. Der Kläger habe nicht etwa aus Willkür oder ohne jeden sachlichen Grund mit einer Anzeige gedroht, sondern weil er die Kreditvergabe für „anrüchig“ hielt. Außerdem habe er die Anzeige von dem Ergebnis der Prüfungen der Innenrevision abhängig gemacht. Die typischen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung lägen daher nicht vor.
dpa vom 18.11.2005
Kündigungsschutz-Ratgeber
Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz ...
Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.
- Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
- Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.
Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:
Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0