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Mobbing im Betrieb Klage gegen den Arbeitgeber - macht das Sinn?

Es gibt Strategien, die erfolgversprechender sind

Häufig haben Arbeitnehmer, wenn sie gemobbt werden, die Vorstellung, es solle eine Klage ("Mobbingklage") gegen den Arbeitgeber angestrengt werden. Mit einer solchen Klage will er - vereinfacht ausgedrückt - das Ziel verfolgen, die Unterlassung von Mobbinghandlungen zu erreichen oder einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen.

Ob eine Klage gegen den Arbeitgeber wegen Mobbings die richtige und Erfolg versprechende Lösung ist, muss sorgfältig abgewogen werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle muss von einer Mobbingklage abgeraten werden. Die Gründe, die mich meistens dazu veranlassen, von einer Mobbingklage abzuraten, möchte ich nachfolgend erläutern.

Mobbingklage? Es gibt bessere Alternativen!

In den meisten Fällen ist, wie Sie noch sehen werden, von einer Mobbingklage dringend abzuraten.

Das bedeutet aber nicht, dass es keine alternativen Lösungsansätze gibt. Selbstverständlich kann Ihnen geholfen werden, wenn Sie in Ihrem Betrieb angefeindet und schikaniert werden. Auch bedeutet das Abraten von einer „Mobbingklage“ nicht zwangsläufig, dass gegen Ihren Arbeitgeber keine Klage angestrengt werden sollte. Es muss sich nur nicht in jedem Fall um eine „Mobbingklage“ handeln.

Ich kenne andere - bessere - Lösungsansätze. Darauf, wo die Lösung liegen könnte und welche Strategie am besten verfolgt werden sollte, werde ich noch eingehen:

Klären Sie zunächst, welche Alternative für Sie besser ist: Arbeitsverhältnis fortsetzen oder Arbeitsverhältnis beenden?

Und wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen: Was ist die beste Strategie?

Mobbing wirft schwierige Rechtsfragen auf. Die Gerichte sehen den Arbeitgeber zwar in der Pflicht, den Arbeitnehmer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch vor Gefahren psychischer Art zu schützen. Der Arbeitnehmer hat danach einen Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und vor schikanösem Verhalten durch Kollegen oder Vorgesetzte. Die Realisierung dieser Rechte erweist sich in der Praxis aber als so schwierig, dass Mobbingklagen vor Gericht in der überwiegenden Zahl der Fälle scheitern. Hier die Gründe:

Das Problem der "Darlegungs- und Beweislast"

Wenn eine Mobbingklage überhaupt Erfolg haben soll, so müssen Sie alle Vorfälle, die in ihrer Gesamtheit das Mobbing ausmachen, im Einzelnen darlegen ("Darlegungslast") und, wenn es von der Gegenseite bestritten wird, auch beweisen ("Beweislast").

"Darlegungslast" - wie konkret können Sie werden?

Sämtliche Vorfälle, auf die sich der Mobbingvorwurf gründet, sind darzulegen. Der Sachverhalt muss sorgfältig aufbereitet und dem Gericht detailliert vorgetragen werden. Sie müssen die Anfeindungen, Schikanen, Diskriminierungen und Erniedrigungen, schlicht alles, worunter Sie über Monate oder vielleicht Jahre gelitten haben, in allen Einzelheiten schildern. Erforderlich sind auch Zeitangaben. Zwar müssen Sie nicht das genaue Datum benennen. Zumindest bedarf es aber einer ungefähren zeitlichen Eingrenzung, wann sich die Vorfälle zugetragen haben, damit das Gericht ein solches Vorbringen überhaupt würdigt und nicht als "unsubstantiiert" verwirft.

Beweismittel - haben Sie Zeugen?

Weiterhin müssen Sie für jeden einzelnen Vorfall unter Beweis stellen. Als Beweismittel kommen hauptsächlich Zeugen und Schriftstücke - der Jurist spricht von "Urkunden" - in Betracht. Zeugen können beispielsweise Arbeitskollegen, Kunden oder Betriebsratsmitglieder sein. Nach Möglichkeit sollten die Zeugen sich an die Vorkommnisse, über die sie etwas bekunden sollen, auch noch erinnern können und in der Lage sein, Angaben zum Beweisthema zu machen. Notizen, die ein Zeuge sich etwa über die Begebenheit gemacht hat, wären hilfreich, sind aber in der Regel nicht vorhanden. Bedenken Sie bitte auch, dass Zeugen in der Praxis dann, wenn es sich um Arbeitskollegen, also um Mitarbeiter des Unternehmens handelt, oftmals wenig geneigt sind, gegen den eigenen Arbeitgeber auszusagen. Sie befinden sich schließlich in einem Konflikt, weil sie befürchten, im Fall einer Aussage Repressalien durch den Arbeitgeber ausgesetzt zu sein.

Als Beweismittel kommen auch Schriftstücke in Betracht, z.B. beleidigende Briefe oder schriftlich dokumentierte Anfeindungen. Die Möglichkeit, auf solche Beweismittel zurückzugreifen, besteht erfahrungsgemäß eher selten. Kaum jemand ist so töricht, seine eigenen Mobbinghandlungen auch noch schriftlich zu dokumentieren.

Wie Sie sehen, sind die Hürden, die einem Mobbingprozess entgegenstehen, schier unüberwindlich. Die meisten Mobbingfälle kommen erst gar nicht vor das Gericht, weil das Mobbing-Tagebuch Mobbingopfer keine oder nur unzulängliche Aufzeichnungen besitzt, die Vorfälle aus der Erinnerung im Nachhinein nicht mehr genau darlegen und sie erst recht nicht einem bestimmten Datum zuordnen kann. Es genügt einfach nicht, wenn Sie dem Gericht vortragen, ein Vorgesetzter oder Arbeitskollege habe Sie "ständig" oder "immer wieder" drangsaliert und schikaniert. Die Klage wird als "unschlüssig" angesehen und abgewiesen, wenn das Vorbringen nicht hinreichend konkretisiert wird. Das Gericht wertet nur solche Vorfälle, die detailliert geschildert werden und sich wenigstens ungefähr datieren lassen.

Hilfreich wäre an dieser Stelle ein so genanntes "Mobbingtagebuch", in welchem die Geschehnisse lückenlos dokumentiert sind und jedes Vorkommnis unter Angabe von Datum und Uhrzeit genau festgehalten ist. Besitzen Sie solche Aufzeichnungen? Diese Frage wird, wenn ich sie stelle, fast immer verneint. Ohne Aufzeichnungen ist es aber so gut wie unmöglich, in einer Klageschrift die Ereignisse, die das Mobbing ausmachen, so hinreichend zu beschreiben und mit einer ungefähren Zeitangabe zu versehen, dass für das Gericht deutlich wird, dass es sich nicht etwa nur um zusammenhanglose Begebenheiten, sondern um fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Vorkommnisse und somit um Mobbing handelt.

"Beweislast" - das müssen Sie erst einmal beweisen!

Die Vorkommnisse, die das Mobbing ausmachen, müssen dem Gericht in einer Klageschrift nicht nur genau ("substantiiert") und unter Angabe der Beweismittel geschildert werden. Sie müssen die in der Klageschrift vorgetragenen Tatsachen auch beweisen. Die Juristen sprechen von der so genannten "Beweislast". Selbst wenn Sie meinen, über Beweismittel (Zeugen, Dokumente etc.) zu verfügen, bedeutet das noch lange nicht, dass die Beweisführung auch gelingt. Es bedarf keiner großen Fantasie, um sich vorzustellen, dass der beklagte Arbeitgeber die Behauptungen seines Mitarbeiters in der Regel ganz einfach bestreitet. Sie müssen also den Beweis führen. Sind Sie sicher, dass Ihre Beweismittel ausreichen, das Gericht davon zu überzeugen, dass Sie das Opfer von Mobbinghandlungen geworden sind? Gelingt Ihnen das nicht, wird das Gericht Ihre Klage abweisen.

Der Geschädigte trägt, um dies nochmals zu verdeutlichen, die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich sämtlicher Tatsachen (Mobbinghandlungen). Er muss, wenn er Schadensersatz fordert oder einen Schmerzensgeldanspruch geltend macht, auch den Nachweis über den ihm entstandenen Schaden bzw. die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen führen. Wegen dieser Anforderungen tun sich bereits bei der Vorbereitung der Klage in der Regel kaum zu überwindende Hürden auf, die den Erfolg in eine weite Ferne rücken lassen.


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Erschwerend kommt dann hinzu, dass auch die Rechtslage alles andere als einfach ist. Ansprüche wegen Mobbings sind, wie die Praxis zeigt, in der überwiegenden Zahl der Fälle rechtlich nicht durchsetzbar... weiter



Zuletzt aktualisiert Oktober 2021

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