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Mobbing im Betrieb Wie äußert sich Mobbing? Wie tritt es in Erscheinung?

Mobbing ist kein eigenständiger juristischer Tatbestand, sondern schlicht die Beschreibung eines in der Praxis nicht selten vorkommenden Phänomens. Wir haben es mit einer sozialen Aggression zu tun, bei der zwei voneinander abhängige Akteure (Mobber und Mobbingopfer) einen Konflikt austragen.

Nachfolgend werde ich zunächst

  • die Erscheinungsformen von Mobbing aufzeigen
  • und darlegen, wie Mobbing von den Gerichten definiert wird.

Um sich Klarheit zu verschaffen, ob Sie es mit "Mobbing" zu tun haben, muss zuerst eine Begriffsbestimmung vorgenommen werden. Wenn die Begriffe geklärt sind, können wir prüfen, welche Strategie Ihnen weiterhelfen kann.

Mobbing lässt sich beschreiben als "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen." So wird Mobbing jedenfalls von den Gerichten definiert, soweit diese sich mit dieser Thematik befasst haben.

Erscheinungsformen von Mobbing

Mobbing kann sich auf verschiedene Art äußern. Es gibt die unterschiedlichsten Erscheinungsformen, die ich hier beispielhaft aufführen möchte:

Das Handwerkszeug von Mobbern reicht von Kontakt- und Informationsverweigerung, über offene oder versteckte Angriffe auf das An- und Aussehen und die Leistungsfähigkeit bis hin zur Androhung körperlicher Gewalt.

Kontaktverweigerung
Das Mobbingopfer wird nicht mehr gegrüßt bzw. sein Gruß wird nicht mehr erwidert. Gespräche verstummen plötzlich, wenn es dazukommt. Man geht ihm aus dem Weg, ja man gibt ihm sogar zu verstehen, dass der Umgang mit ihm unerwünscht ist. Das Mobbingopfer wird wie Luft behandelt. Es wird von einer unsichtbaren Mauer umgeben, und es kommt zu Bildung von Gruppen und Parteien.

Informationsverweigerung
Das Mobbingopfer wird von allen nötigen Informationen abgeschnitten. Vorgesetze und/oder Mitarbeiter geben erforderliche Informationen einfach nicht weiter, wichtige Unterlagen verschwinden. Das Opfer bekommt keine E-Mails mehr und wird aus dem Verteiler für E-Mails oder Rundschreiben herausgenommen. Auf diese Weise wird es unmöglich, die Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen.

Angriffe auf das Ansehen des Mobbingopfers
Es werden Gerüchte über das Opfer verbreitet, etwa derart, es sei in psychiatrischer Behandlung. Der Betroffene wird (vor anderen) lächerlich gemacht, respektlos behandelt oder eingeschüchtert. Über persönliche und körperliche Schwächen machen sich die Mobber lustig, indem sie sich beispielsweise über einen besondere körperliche Merkmale oder Schwächen belustigen und in Gegenwart des Opfers hierüber Witze machen. Äußerungen des Mobbingopfers werden verfälscht wiedergegeben.

Angriffe die Leistungsfähigkeit
Mobber stellen die Leistungsfähigkeit ihres Opfers infrage, indem sie alles kritisieren und auch unberechtigte Kritik äußern. Kleine Fehler und Versäumnisse werden aufgebauscht, erbrachte Leistungen herabgewürdigt und kleingeredet. Vorgesetze stellen extrem hohe Anforderungen, bei denen das Opfer einfach versagen muss, und setzen es dadurch unter einen enormen psychischen Druck, der schlimmstenfalls zu einem Versagen führen kann.

Körperliche Attacken
Der Mobber droht mit körperlichen - oder sexuellen - Handgreiflichkeiten, rempelt das Opfer an, kündigt "Denkzettel" an oder starrt sein Mobbing-Opfer penetrant an.


Begriffsbestimmung: Wie wird Mobbing juristisch definiert?

Lassen sich die Angriffe (Anfeindungen, Schikanen, Diskriminierungen), denen Sie in Ihrem Betrieb ausgesetzt sind oder waren, als "Mobbing" im Rechtssinne klassifizieren? Die Begriffsbestimmung ist von zentraler Bedeutung. Dem Phänomen "Mobbing" kann juristisch nur begegnet werden, wenn ein Tatbestand vorliegt, der von der Rechtsprechung als Mobbing bewertet wird... Mobbing



Zuletzt aktualisiert Oktober 2021

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