fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung Tipps bei einer fristlosen Kündigung - Übersicht

Das Mittel einer fristlosen Kündigung benutzen Arbeitgeber in der arbeitsrechtlichen Praxis häufig , um ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, sich also "von heute auf morgen" von ihrem Arbeitnehmer zu trennen.

In den nachfolgenden Tipps erfahren Sie, wo Ihre Chancen liegen, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen, und warum Sie die Kündigung auf keinen Fall hinnehmen sollten.

Das Gute vorweg: Die wenigsten fristlosen Kündigungen haben vor Gericht Bestand. Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, lohnt es sich daher in jedem Fall, die Erfolglossicht einer Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen.

Mit meinen Tipps will ich Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und - möglicherweise teure - Fehler zu vermeiden. Hier zunächst die Übersicht über die Themen, die auf dieser Website zu der Materie "fristlose Kündigung" behandelt werden:

Die Folgen einer fristlosen arbeitgeberseitigen Kündigung sind gravierend - und für Sie äußerst nachteilig

Allgemeine Hinweise: Warum ist es so wichtig, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen und die Kündigung anzugreifen? Was können Sie häufig selbst dann noch gegen Ihren Arbeitgeber erreichen, wenn die fristlose Kündigung an sich ihre Berechtigung hat?

Wann liegt ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung vor?

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen, damit eine von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht überhaupt Bestand haben kann? Welche rechtlichen Hürden muss Ihr Arbeitgeber überwinden, und wie können Sie dies für sich nutzen?

Beispiele - typische Sachverhalte für fristlose Kündigungen

Lernen Sie einige der Kündigungssachverhalte kennen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen. Welche Möglichkeiten gibt es, eine fristlose Kündigung abzuwehren? Welche Strategie ist am Erfolg versprechendsten, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen, um entweder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine Abfindung zu erstreiten?

Die zweiwöchige Ausschlussfrist gemäß § 626 Abs. 2 BGB - Versäumnis macht fristlose Kündigung unwirksam

Eine fristlose Kündigung muss vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von dem wichtigen Kündigungsgrund ausgesprochen werden (Ausschlussfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB). Viele fristlose Kündigungen sind unwirksam, weil der Arbeitgeber es versäumt, diese Frist einzuhalten....

Ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber möglich und zumutbar?

Ihr Arbeitgeber kann auch im Fall eines an sich bestehenden wichtigen Grundes nur dann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann: Zumutbarkeitsprüfung und abschließende Interessenabwägung....

Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung

Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine fristlose Kündigung zu Fall zu bringen? Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen fristlos kündigen will? Checkliste zur Überprüfung der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung...

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen zur Vermeidung einer fristlosen Kündigung "kulanterweise" einen Aufhebungsvertrag an? Vorsicht Falle!

Noch einige wichtige Tipps: Was Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie gegen eine fristlose Kündigung vorgehen....

Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung!

KündigungsschutzklageDa eine fristlose Kündigung bereits mit dem Zeitpunkt des Zugangs beim Arbeitnehmer Wirkungen zeigt, ist das Arbeitsverhältnis zunächst beendet, wenn Ihnen eine fristlose Kündigung zugeht. Diese Beendigungswirkung können Sie nur vermeiden, wenn Sie die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angreifen - oder sich anderweitig mit Ihrem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verständigen.

Beachten Sie § 4 Abs. 1 KSchG: "Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist." Versäumen Sie die Klagefrist, wird die Kündigung bestandskräftig und kann von Ihnen nicht mehr angegriffen werden. Auf Unwirksamkeitsgründe können Sie sich nicht berufen, gleichgültig wie unbegründet die gegen Sie erhobenen Vorwürfe gewesen sein mögen.

Wichtig: Falls Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen, sollte dies unbedingt schriftlich und spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung erfolgen. Eine arbeitgeberseitige Kündigung wird nämlich wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird. Dabei kommt es dann nicht mehr darauf an, ob die Kündigung überhaupt wirksam war. Wenn Sie also mit Ihrem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verhandeln, achten Sie unbedingt darauf, dass ein schriftliches Ergebnis innerhalb der Dreiwochenfrist vorliegt. Werden Sie von Ihrem Arbeiteber hingehalten, sollten Sie in jedem Fall zur Fristwahrung Kündigungsschutzklage erheben. Einigen Sie sich dann später doch noch, kann die Klage jederzeit zurückgenommen werden.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz haben, wenn Ihnen fristlos gekündigt wurde oder eine fristlose Kündigung bevorsteht, werde ich Sie jederzeit gern beraten.

Die Beratung umfasst auch die Entwicklung einer Strategie in Bezug auf die weitere Vorgehensweise. Je nach Lage des Falles und entsprechend Ihren Wünschen trete ich entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber ich übernehme Ihre Vertretung, sei es zu dem Zweck, die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu führen, sei es, um Kündigungsschutzklage zu erheben.



Zuletzt aktualisiert August 2023

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