Fristlose Kündigung Kündigungssachverhalt: Beharrliche Arbeitsverweigerung

Eine fristlose Kündigungbeharrliche (wiederholte) Arbeitsverweigerung kann - so die arbeitsgerichtliche Praxis - aus vielerlei Gründen entstehen. Oft wird auch ein bestimmtes Verhalten einfach einer beharrlichen Arbeitsverweigerung gleichgesetzt, z. B. bloße Unmutsbekundungen des Arbeitnehmers hinsichtlich einer vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeit.

Generell gilt, dass eine beharrliche Verweigerung der Arbeitspflicht in der Person des Arbeitnehmers eine Nachhaltigkeit im Willen voraussetzt. Der Arbeitnehmer muss die ihm übertragenen Arbeiten bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen. Solange Sie sich nur beschweren und die Erbringung der Arbeitsleistung noch gar nicht endgültig verweigert haben, ist eine fristlose Kündigung Ihres Arbeitgebers auf jeden Fall verfrüht! Das wird von Arbeitgebern häufig verkannt.

Beachten Sie bitte:

Die Voraussetzungen des Begriffs der beharrlichen Arbeitsverweigerung sind nicht schon deshalb erfüllt, weil ein Arbeitnehmer mehrere Verstöße gegen seine Arbeitspflichten begangen hat. Diese Verstöße dürfen vielmehr, soll ein Fall der beharrlichen Arbeitsverweigerung angenommen werden können, nicht auf unterschiedlichen Gebieten liegen.

Kein Grund zur Kündigung besteht beispielsweise auch dann, wenn Sie Ihre Arbeitsleistung berechtigterweise verweigern, weil Ihr Arbeitgeber mit der Zahlung erheblicher Teile der Vergütung in Rückstand geraten ist.

Weitere Informationen: Lesen Sie bitte auch die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung.... rechts
und speziell die Tipps im Zusammenhang mit einer verhaltensbedingten Kündigung im Falle der Arbeitsverweigerung.... rechts


Nächster Kündigungssachverhalt: Eigenmächtige Urlaubsnahme rechts



Zuletzt aktualisiert August 2023

Online-Rechtsberatung Was kann ich für Sie tun?

Wurde Ihnen fristlos gekündigt? Oder haben Sie ein anderes arbeitsrechtliches Problem?

Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.

Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:

  • Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
  • Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.

Was kostet die Online-Rechtsberatung? Wie ist der Ablauf?

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Rechtsberatung

 

Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:

Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0

Zum Anfang