(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Tipps bei einer betriebsbedingten Kündigung - Übersicht

Wo liegen die "Ansatzpunkte", um eine betriebsbedingte Kündigung zu Fall zu bringen? Welche Chance haben Sie, eine betriebsbedingte Kündigung entweder abzuwehren oder, falls Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchten, eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten?

Auch wenn der Abbau von Arbeitsplätzen aktuell nicht das große Thema ist: Betriebsbedingte Kündigungen gibt es immer wieder. Dann rationalisieren renommierte Konzerne ebenso Arbeitsplätze weg wie mittlere und kleine Betriebe und sprechen betriebsbedingte Kündigungen aus. Falls Sie möglicherweise nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit, etwa weil Ihre Abteilung "dichtgemacht" oder umorganisiert wird, Ihren Arbeitsplatz einbüßen, kann dies eine mittlere Katastrophe bedeuten. Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust des Einkommens, nicht selten Arbeitslosigkeit bis hin zum sozialen Abstieg.

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, benötigen Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Wann kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung, die aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen?
  • Wie kommen Sie zu einer - möglichst hohen - Abfindung?
  • Wie können Sie Ihre weitere Beschäftigung erreichen?

Wie ist die Rechtslage? Besteht Aussicht auf Erfolg, wenn Sie sich gegen Ihre Entlassung wehren wollen? Falls Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollen: Wie sind die Chancen, eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten? Sollte es Ihnen auf die Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses ankommen: Wie können Sie sich "einklagen", so dass Ihr Arbeitgeber Sie weiterhin beschäftigen muss?

Die überwiegende Anzahl der Kündigungen ist rechtlich angreifbar!

Um die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen, ist es erforderlich, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Mit der Kündigungsschutzklage können Sie erreichen, dass die Unwirksamkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht festgestellt wird.

Sie sichern sich Ihre Rechte nur effektiv, wenn Sie gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben!

Hier zunächst die Übersicht über die Themen, die nachfolgend zu der Materie "betriebsbedingte Kündigung" behandelt werden:

Was Sie wissen sollten - wichtige Hinweise vorab

Wichtig: Sie müssen Kündigungsschutz nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) "genießen". Unter welchen Voraussetzungen können Sie Kündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen?

Wirksamkeitsvoraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung – Checkliste

Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen will? - Checkliste zur Beurteilung der (Un-)Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Dringende betriebliche Erfordernisse - Kündigung nur bei Dringlichkeit

Eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Bei den Gründen kann es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (außerbetriebliche Gründe), oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (innerbetriebliche Gründe). Welche außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Umstände können zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung herangezogen werden? Wo müssen Sie ansetzen, wenn Sie die Kündigung angreifen wollen?

Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

Welche Anforderungen werden an das tatsächliche Vorliegen der vom Arbeitgeber behaupteten (inner- oder außer-)betrieblichen Gründe für die Kündigungsentscheidung gestellt?

Anforderungen an die "unternehmerische Entscheidung"

Welche Anforderungen sind an das Erfordernis zu stellen, dass der Arbeitgeber eine nachweisbare unternehmerische Entscheidung getroffen haben muss, die zum Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt? ....

Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz?

Wann ist davon auszugehen, dass eine betriebsbedingte Kündigung deshalb unzulässig ist, weil Sie auf einen anderen freien, gleichwertigen Arbeitsplatz versetzt werden können? ....

Sozialauswahl - Fallstricke für den Arbeitgeber!

Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Was muss im Fall der betriebsbedingten Kündigung der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl beachten?

Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage läuft ab Zugang der Kündigung!

KündigungsschutzklageEine fristgemäße betriebsbedingte Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zu dem Termin, zu dem der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, in der Regel also zum Ablauf der Kündigungsfrist. Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, haben Sie drei Wochen Zeit, sich entweder mit Ihrem Arbeitgeber auf die Modalitäten der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu verständigen oder, falls es zu keiner Verständigung kommt, Kündigungsschutzklage zu erheben. Die dreiwöchige Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung.

Beachten Sie § 4 Abs. 1 KSchG: "Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist." Versäumen Sie die Klagefrist, wird die Kündigung bestandskräftig und kann von Ihnen nicht mehr angegriffen werden. Auf Unwirksamkeitsgründe können Sie sich nicht berufen, gleichgültig wie unbegründet die gegen Sie erhobenen Vorwürfe gewesen sein mögen.

Wichtig: Falls Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigen, sollte dies unbedingt schriftlich und spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung erfolgen. Wenn Sie also mit Ihrem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verhandeln, achten Sie unbedingt darauf, dass ein schriftliches Ergebnis innerhalb der Dreiwochenfrist vorliegt. Werden Sie von Ihrem Arbeiteber hingehalten, sollten Sie in jedem Fall zur Fristwahrung Kündigungsschutzklage erheben. Einigen Sie sich dann später doch noch, kann die Klage jederzeit zurückgenommen werden.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz haben, wenn Ihnen aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde oder eine betriebsbedingte Kündigung bevorsteht, werde ich Sie jederzeit gern beraten.

Die Beratung umfasst auch die Entwicklung einer Strategie in Bezug auf die weitere Vorgehensweise. Je nach Lage des Falles und entsprechend Ihren Wünschen trete ich entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber ich übernehme Ihre Vertretung, sei es zu dem Zweck, die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu führen, sei es, um Kündigungsschutzklage zu erheben.



Zuletzt aktualisiert August 2023

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Ihnen wurde aus betriebsbedingten Gründen gekündigt? Oder steht Ihnen eine solche Kündigung bevor?

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