Ratgeber zum Kündigungsschutz

Wie "funktioniert" die Online-Rechtsberatung, wie ist der Ablauf?Vier Schritte - und Sie wissen Bescheid

Die Online-Rechtsberatung ist ganz einfach. Vier Schritte vom Ausfüllen des Formulars bis zum telefonischen - oder nach Wunsch persönlichen - Beratungsgespräch:

 

1. Schritt

Sie füllen das Online-Formular aus. Soweit persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) abgefragt werden, sind Ihre Angaben freiwillig und werden vertraulich behandelt. Sie sollten aber wenigstens einen Namen angeben, mit dem ich Sie anreden kann. Wenn Sie möchten, dass ich Ihnen antworte, benötige ich ferner Ihre E-Mail-Adresse.

In dem Formular werden auch Fragen zum Sachverhalt gestellt. Beantworten Sie diese Fragen und machen Sie Angaben zum Sachverhalt, so gut es Ihnen möglich ist. Fragen, die Sie nicht beantworten können oder wollen, lassen Sie unbeantwortet. Allerdings: Je genauer Ihre Angaben zum Sachverhalt sind, umso besser kann ich die Sach- und Rechtslage schon allein aufgrund Ihrer Angaben einschätzen.

Als Anwalt unterliege ich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist tragender Pfeiler des Vertrauens des Mandanten in seinen Anwalt. Jeder Mandant muss sich darauf verlassen können, dass das, was er dem Anwalt anvertraut, von diesem nicht weitergetragen wird. Die Schweigepflicht des Anwalts gehört - neben der Verpflichtung, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten - zu den wichtigsten anwaltlichen Grundpflichten.

2. Schritt

Sie erhalten von mir ein Beratungsangebot, in welchem ich Ihnen auch den Preis für die anwaltliche Erstberatung benenne. Anhand der Angaben zum Sachverhalt, die Sie in dem Formular machen, kann ich aufgrund meiner Erfahrung häufig schon grob - aber wirklich nur grob - einschätzen, ob Erfolgsaussichten bestehen könnten und ob es sich lohnen könnte, die Angelegenheit weiterzuverfolgen - oder aber, ob Ihr Fall eher weniger aussichtsreich ist. Diese Einschätzung werde ich Ihnen in dem Beratungsangebot bereits mitteilen. Hierfür entstehen Ihnen noch keine Kosten. Zu einer überschlägigen Einschätzung der Erfolgsaussichten werde ich umso besser in der Lage sein, je genauer Ihre Angaben zum Sachverhalt sind.

3. Schritt

Sofern Sie mit meinem Honorarangebot einverstanden sind, teilen Sie mir dies mit, am besten per E-Mail, gern aber auch telefonisch, falls Sie dies bevorzugen. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Beratungsgespräch mit Ihnen vereinbaren. Dabei wird auch geklärt, welche Unterlagen ich eventuell für die Besprechung von Ihnen benötige (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Verdienstabrechnungen etc.). Diese Unterlagen lassen Sie mir dann zukommen, und zwar idealerweise eingescannt per E-Mail (PDF-Datei). Alternativ können Sie mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln oder mir Kopien zusenden.

Im Allgemeinen erfolgt die Beratung mittels eines Telefonats. Der mit Ihnen vereinbarte Telefontermin wird in meinen Terminkalender eingetragen, so dass auch sichergestellt ist, dass ich Ihnen für das Gespräch zu der vereinbarten Uhrzeit tatsächlich zur Verfügung stehe. Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie mich natürlich auch für ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei aufsuchen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Beratung per Telefon im Vergleich zu einem persönlichen Gespräch keine Nachteile mit sich bringt.

4. Schritt

Die Beratung erfolgt, wie bereits gesagt, telefonisch. Aufgrund Ihrer Angaben, die Sie in dem Formular gemacht haben, und unter Zuhilfenahme Ihrer Unterlagen habe ich bereits eine gewisse Vorstellung und Kenntnis über den zu beurteilenden Sachverhalt. Natürlich fehlen mir noch Informationen, um mir ein Urteil über die Rechtslage bilden und abschätzen zu können, ob mit Aussicht auf Erfolg gegen die Kündigung vorgegangen werden kann. Die Informationen, die ich benötige, erhalte ich von Ihnen in dem Beratungsgespräch.

In den meisten Fällen kann ich Ihnen schon in dem Beratungsgespräch eine Empfehlung geben, wie weiter vorgegangen werden soll. Im Fall einer Kündigung - Erfolgsaussichten vorausgesetzt - wird die Empfehlung lauten, Kündigungsschutzklage zu erheben oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen. Mandanten, die von mir beraten werden, entscheiden sich allerdings meistens dafür, Kündigungsschutzklage zu erheben. Die Unwirksamkeit der Kündigung kann nämlich nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung geltend gemacht werden (Verweis auf den Kündigungsschutz). Wird die Frist versäumt, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG).

Stellt sich in dem Telefonat heraus, dass das noch keine umfassende Beratung möglich ist, etwa weil noch weitere Unterlagen eingesehen werden müssen, die mir noch nicht vorliegen, kann das Gespräch unterbrochen und ein Termin für die Fortsetzung vereinbart werden. In der Zwischenzeit erhalte ich die noch fehlenden Unterlagen zur Prüfung. Dass das Beratungsgespräch unterbrochen werden muss, ist aber die Ausnahme.



Zum Anfang