Befristung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Befristeter ArbeitsvertragWeitere Tipps und Informationen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist


Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen schon vor dem Ablauf der Befristung kündigen?

Können Sie die Fortsetzung Ihres Arbeitverhältnisses nach dem Befristungsende verlangen, auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis wirksam befristet ist?

Welche Rechte haben Sie, falls Ihr Arbeitverhältnis über das Befristungsende hinaus stillschweigend fortgesetzt wird?

Wer trägt die Beweislast dafür, dass bei Vertragsabschluss ein Befristungsgrund überhaupt vorgelegen hat?

 


Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen schon vor dem Ablauf der Befristung kündigen?

§ 620 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Zeit endet, für die es eingegangen ist. Es bedarf also zur Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses keiner Kündigung.

Während der Befristungsdauer ist also die ordentliche Kündigung an sich grundsätzlich ausgeschlossen. Die regelt § 15 Abs. 3 TzBfG: "Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist." Eine vorzeitige Beendigung ist daher - abgesehen von der außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages - nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich so vereinbart wurde. Mangelt es an so einer solchen Vereinbarung, so kann Ihr Arbeitsverhältnis erst zum Fristablauf gekündigt werden. Eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht möglich. Sollte Ihnen schon vor Ablauf der Frist gekündigt worden seien, hätten Sie in diesem Fall gute Aussicht, gegen die Kündigung vorzugehen.

Hinweis:

Zu beachten ist jedoch, dass für den Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat und wenn in dem Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Genießt der Arbeitnehmer Kündigungsschutz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund braucht.

Achtung: Bisweilen verhält es sich so, dass aus den Formulierungen im Arbeitsvertrag nicht eindeutig zu ersehen ist, ob eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden sein soll oder nicht. Die Kündigungsmöglichkeit muss sich ohne Zweifel aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Sind die Formulierungen missverständlich oder mehrdeutig, so gehen die hieraus resultierenden Zweifel bei der Auslegung zulasten des Arbeitgebers.

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Können Sie die Fortsetzung Ihres Arbeitverhältnisses nach dem Befristungsende verlangen, auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis wirksam befristet ist?

Ist das Arbeitsverhältnis wirksam befristet, so endet es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Dem Arbeitgeber ist es aber verwehrt, sich auf eine an sich wirksame Befristung zu berufen, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluss an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden. Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber bei Abschluss eines Zeitvertrages in Aussicht stellt, er werde den Arbeitnehmer bei entsprechender Eignung und Bewährung anschließend unbefristet weiterbeschäftigen und er dadurch Erwartungen des Arbeitnehmers auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis weckt oder diese Vorstellungen auch noch während der Dauer des Zeitvertrages bestärkt. In einem solchen Fall können Sie also Ihren Arbeitgeber auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse verklagen. Selbst wenn Sie das Arbeitverhältnis nicht fortsetzen möchten, können Sie auf diesem Weg häufig eine Abfindung erstreiten.

Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses können Sie auch dann einfordern, wenn die Nichtverlängerung diskriminierenden Charakter hat. Das ist beispielsweise anzunehmen, wenn die Nichterneuerung Ihres befristeten Arbeitsvertrags ihren Grund darin hat, dass Sie schwanger sind. Die Rechtsprechung sieht hierin eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen verstößt.

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Welche Rechte haben Sie, falls Ihr Arbeitverhältnis über das Befristungsende hinaus stillschweigend fortgesetzt wird?

Wird das wirksam befristete Arbeitsverhältnis über den vorgesehenen Endtermin hinaus stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht (§ 15 Abs. 5 TzBfG). Allerdings muss das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt werden. Der Arbeitgeber muss von der Beendigung des Arbeitverhältnisses durch Ablauf der Vertragszeit sowie den weiteren Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers Kenntnis haben. Maßgeblich ist die Kenntnis des Arbeitgebers oder seines Vertreters, der den Arbeitgeber durch eine entsprechende Vereinbarung vertraglich binden könnte. Daher ist es nicht ausreichend, wenn lediglich Kollegen des Arbeitnehmers über dessen Verbleiben am Arbeitsplatz unterrichtet sind.

Erforderlich ist , dass eine Arbeitsleistung tatsächliche erbracht wird. Urlaub oder Abfeiern von Überstunden genügen nicht. Hierin kann aber ein Indiz für entsprechende Willenserklärungen auf unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu sehen sein.

Wenn also Ihrem Arbeitgeber, nachdem Sie - praktisch unter seinen Augen - nach dem Befristungsende noch einige Tage (oder vielleicht auch nur einige Stunden) weitergearbeitet haben, nun plötzlich einfällt, das der Arbeitsvertrag doch eigentlich befristet war, ist es zu spät. Werden Sie jetzt nach Hause geschickt, können Sie auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klagen. Ziel der Klage: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Abfindung! Beachten Sie aber auf jeden Fall die dreiwöchige Klagefrist, die spätestens mit der Erklärung Ihres Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet sei, zu laufen beginnt.

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Wer trägt die Beweislast dafür, dass bei Vertragsabschluss ein Befristungsgrund überhaupt vorgelegen hat?

Wenn streitig ist, ob überhaupt eine Befristung vorliegt, so muss dies der Arbeitgeber beweisen, wenn er sich darauf beruft. Im Übrigen tendiert die Rechtsprechung dazu, dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung in vollem Umfang aufzuerlegen. So hat beispielsweise bei einer Befristung wegen vorübergehenden Mehrbedarfs der Arbeitgeber diejenigen Tatsachen vorzutragen, die eine entsprechende Prognose über Umfang und Dauer des voraussichtlichen Mehrbedarfs zulassen.

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Zuletzt aktualisiert August 2023

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