Befristung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Befristeter ArbeitsvertragWas ist die beste Strategie?

Aus den vorstehenden Tipps wissen Sie, dass der Gesetzgeber hohe Hürden errichtet hat, die es dem Arbeitgeber sehr schwer machen, mit einem Arbeitnehmer eine Befristung zu vereinbaren, die dann auch tatsächlich wirksam ist. Die Folge ist, dass sehr viele Befristungsvereinbarungen unwirksam sind.

Ihr Arbeitsvertrag ist befristet? Sie haben Zweifel, ob die Befristung wirksam ist? Was können Sie unternehmen, um gegen die Befristung vorzugehen?

Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Befristung:

Ist die Befristung unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Arbeitgeber kann sich lediglich nicht auf die Befristung berufen und muss das Arbeitsverhältnis als unbefristet gegen sich gelten lassen.

Falls Sie Zweifel haben, ob die Befristungsvereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen und sich über diese Frage Gewissheit verschaffen.

Wenn die Befristung unwirksam ist, und wenn Ihnen daran gelegen ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Ist der Arbeitgeber an Ihnen bzw. an Ihrer Arbeitskraft interessiert, wird er Ihnen die unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder zumindest den Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages anbieten. Die Frage, was mit der unwirksamen Befristung anzufangen ist, stellt sich also in der Regel erst dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchte oder wenn er Ihnen nur einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag anbietet. In diesem Fall wird er sich auch nicht von Ihnen davon überzeugen lassen, dass die mit Ihnen vereinbarte Befristung unwirksam ist.

Wenn Ihr Arbeitgeber also nicht einlenkt und es nicht zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommt, müssen Sie die Unwirksamkeit der Befristung gerichtlich klären lassen. Dies geschieht, indem eine so genannte "Entfristungsklage" beim Arbeitsgericht erhoben wird. Ziel einer solchen Klage ist es entweder, die unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erstreiten oder, falls Sie an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eigentlich nicht interessiert sind, den Arbeitgeber zu veranlassen, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Der Arbeitgeber wird zur Zahlung einer Abfindung bereit sein, da er so vermeiden kann, Ihr Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus fortsetzen zu müssen.

Für Sie ist es wichtig, zu wissen, dass für die Erhebung einer solchen Klage eine Frist einzuhalten ist. Die Frist beträgt drei Wochen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem Befristungsende. Das bedeutet, dass sie innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages tätig werden und Klage erheben müssen.

Also:

Wird die Dreiwochenfrist versäumt, so gilt Ihr Arbeitsvertrag als wirksam befristet. Sie haben dann weder die Möglichkeit, auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu klagen noch eine Abfindung zu erstreiten, weil Sie sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Befristung berufen können.

Sie sind nicht gehalten, die Klage erst nach Ablauf der Befristung bei Gericht einzureichen. Sie können bereits dann klagen, wenn Ihr Arbeitgeber im noch laufenden Vertrag die Ansicht vertritt, dass das Arbeitsverhältnis wegen der vereinbarten Befristung mit dem vereinbarten Befristungstermin endet. Die Gerichte erkennen nämlich ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entfristungsklage schon dann an, wenn der Arbeitgeber das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bestreitet.

Beachten Sie bitte auch die taktischen Hinweise: Wann ist der richtige Zeitpunkt, gegen Ihren Arbeitgeber zu klagen?


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Zuletzt aktualisiert August 2023

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