Status einer "Ein-Euro-Jobberin"
|
|
BAG, Urteil vom 26. 9. 2007 5 AZR 857/06 -
|
Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf
der Basis von § 16 III 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job)
ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher
Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch
auf Arbeitsvergütung.
|
Die Klägerin war Arbeitssuchende und erhielt Entgeltleistungen
nach dem SGB II. Mit Arbeitsstellenvorschlag der Arbeitsgemeinschaft
eines Landkreises wurde sie der beklagten Verbandsgemeinde
zur Unterstützung einer Raumpflegerin gemeldet. Die Klägerin
schloss mit der Arbeitsgemeinschaft eine Eingliederungsvereinbarung.
Die Tätigkeit war bis zum 31.12.2005 befristet. Hierfür
erhielt die Klägerin neben dem Arbeitslosengeld II eine
zusätzliche Mehraufwandsentschädigung von 1,25 Euro
pro Stunde.
Mit der Klage begehrt die Klägerin die Feststellung
des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten
und dessen Fortbestand über den 31.12.2005 hinaus sowie
Zahlung von Arbeitsvergütung. Sie meint, die gesetzlichen
Voraussetzungen des § 16 III SGB II hätten nicht
vorgelegen. Sie habe keine wettbewerbsneutralen und zusätzlichen
Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift geleistet. Vielmehr sei
sie als reguläre Arbeitskraft beschäftigt worden.
Das Arbeitsverhältnis sei durch konkludenten Vertragsabschluss
zu Stande gekommen. Für eine Befristung gebe es keinen
sachlichen Grund. Ihr stehe daher die übliche Bruttovergütung
zu.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision
der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben, denn zwischen
den Parteien hat kein Arbeitsverhältnis bestanden.
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluss vom
13. Juni 2006 - 4 TaBV 9/06 -
Pressemitteilung des BAG Nr. 70/07
Kündigung - was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?
Hier finden Sie den
und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang
mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:
- Kündigungsschutz
- was Sie unbedingt wissen sollten!
- Abfindung
- haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung
zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
- Betriebsbedingte
Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte
Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten
oder eine Abfindung erstreiten.
- Viele weitere Themen rund um den
Kündigungsschutz ... weiter
|