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Hier finden Sie weitere
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Entscheidungen
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des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum
Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
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Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung
an einem Streik?
BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 374/06
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Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen
Streik, so führt dies zum sog. Ruhen des Arbeitsverhältnisses.
Er verliert für diesen Zeitraum seinen Anspruch
auf Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber kann zusätzlich
berechtigt sein, tarifliche Sonderleistungen anteilig
zu mindern. Ob dem Arbeitgeber eine Minderungsbefugnis
zusteht, richtet sich nach den tariflichen Anspruchsvoraussetzungen
und Ausschlusstatbeständen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 9/07
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Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots
nach Ablauf von 3 Wochen
BAG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 2
AZR 44/06 -
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Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung
aus und will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot
unter Vorbehalt annehmen, so steht ihm hierfür
gemäß § 2 Satz 2 KSchG längstens
eine Erklärungsfrist von drei Wochen zur Verfügung.
Diese gilt als Mindestfrist auch für die Möglichkeit
einer vorbehaltslosen Annahme des Änderungsangebots,
und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber eine zu kurze
Annahmefrist festgelegt hat.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 8/07
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Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen
einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung
BAG, Urteil vom 18.01.2007 8
AZR 234/06 -
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Kündigt der Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder
Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis
selbst, so wird von diesem Kollegen dem Arbeitnehmer
gegenüber weder ein Recht an seinem Arbeitsplatz
im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt noch hat
er gegenüber dem Kollegen gemäß §
823 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls,
der infolge der Eigenkündigung eintritt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 2/07 v. 18.10.2006
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Wegfall der Sozialsicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers
kein personenbedingter Kündigungsgrund
BAG, Urt. vom 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
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Nach § 1 II KSchG ist die Kündigung eines
Arbeitnehmers u. a. sozial gerechtfertigt, wenn sie
durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers bedingt
ist. Der Arbeitgeber soll das Arbeitsverhältnis
auflösen können, wenn der Arbeitnehmer die
erforderliche Eignung und Fähigkeiten nicht (mehr)
besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung
ganz oder teilweise zu erbringen. Der Zweite Senat des
BAG hat nunmehr diese Voraussetzungen für den Fall
verneint, dass ein für eine Tätigkeit im Gepäckdienst
eingestellter (Werk-)Student auf Grund seiner überlangen
Studiendauer nach den sozialversicherungsrechtlichen
Regelungen nicht mehr als Student sozialversicherungsfrei
ist. Dieser Umstand stellt für die geschuldete
Arbeitsleistung kein notwendiges Eignungsmerkmal dar.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 1/07 v. 18.10.2006
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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein
Kavaliersdelikt
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein,
Urteil vom 27.09.2006 3 Sa 163/06 -
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Wer als Vorgesetzter seine Mitarbeiterinnen sexuell
belästigt, riskiert die fristlose Kündigung
seines Arbeitsverhältnisses. Das Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein (Urteil vom 27.09.2006, Az. 3 Sa
163/06) hielt eine entsprechend begründete fristlose
Kündigung durch den Arbeitgeber für rechtens
und wies daher die Kündigungsschutzklage eines
Arbeitnehmers ab.
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Pressemitteilung des LAG Schleswig-Holstein Nr. 1/07
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