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aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht

Entscheidungen


des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.  


Kündigung bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige

BAG, Urt. v. 23. 03. 2006 – 2 AZR 343/05

 

Nach § 17 I 1 KSchG muss ein Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Anzeige erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen eine im Gesetz näher genannte Anzahl von Arbeitnehmern entlässt. Bisher galt nach der st. Rspr. des BAG, dass die Anzeige an die Arbeitsverwaltung rechtzeitig vor der tatsächlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse erfolgen musste. Sie konnte deshalb auch noch nach dem Ausspruch der Kündigungen erfolgen. Mit Urteil vom 27. 1. 2005 (NJW 2005, 1099 = NZA 2005, 213) hat der EuGH zur Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG (MERL), die durch die §§ 17 ff. KSchG in das deutsche Arbeitsrecht umgesetzt worden ist, in der Rechtssache „Junk“ entschieden, die Kündigungserklärung des Arbeitgebers sei das Ereignis, das als „Entlassung“ i. S. der MERL gilt. Mit den sich aus dieser Entscheidung ergebenden Anpassungsproblemen für das deutsche Massenentlassungsrecht hatte sich das BAG erstmals näher auseinander zu setzen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 18 v. 23 .3. 2006


Skiurlaub während Arbeitsunfähigkeit - krankgeschriebene Arbeitnehmer riskieren fristlose Kündigung

BAG, Urt. v. 02.03.2006 – 2 AZR 53/05

 

Wenn ein erkrankter Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit im Hochgebirge Ski läuft, kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. In einem am 2. März 2006 verkündeten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass dies jedenfalls dann gilt, wenn der Arbeitnehmer dadurch seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten verletzt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 16 v. 2 .3. 2006


Änderungskündigung zur Entgeltsenkung – Arbeitnehmerüberlassung

BAG, Urt. v. 12. 1. 2006 – 2 AZR 126/05

 

Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitnehmer bisher gesetzlich oder vertraglich zustand.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 2 v. 12. 1. 2006


Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Aufhebungsvertrag informieren

LAG Rheinland-Pfalz – 4 Sa 381/05

 

Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag nicht mit der Begründung anfechten, der Arbeitgeber habe ihn nicht ausreichend über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen informiert.
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dpa vom 20.12.2005


Mutterschutzrechtlicher Sonderkündigungsschutz nach medizinisch-indizierter Einleitung der Geburt

BAG, Urt. v. 15. 12. 2005 – 2 AZR 462/04

 

Nach § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während einer Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig. Eine Entbindung im Sinne der Norm ist dann anzunehmen, wenn die Leibesfrucht ein Gewicht von mindestens 500 Gramm hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind lebend oder tot geboren wird. Das gilt auch bei einer medizinisch indizierten vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft.
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BAG vom 15.12.2005


Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Versetzungsklausel?

BAG, Urt. v. 15. 12. 2005 – 6 AZR 199/05

 

Die soziale Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung ist auf den Betrieb beschränkt, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt ist. Nach ihrer Tätigkeit vergleichbare Arbeitnehmer in anderen Betrieben des Unternehmens sind auch dann nicht in die Auswahl einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsvertrag zu einer Versetzung des Arbeitnehmers in andere Betriebe berechtigt sein sollte.
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BAG vom 15.12.2005


Kündigungsfrist und Klagefrist

BAG, Urt. v. 15. 12. 2005 – 2 AZR 148/05

 

Macht ein Arbeitnehmer geltend, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim ArbG erheben. Macht er dagegen lediglich geltend, bei einer ordentlichen Kündigung habe der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann er dies auch außerhalb der Klagefrist tun.
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BAG vom 15.12.2005


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 27.05.2014