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Hier finden Sie weitere
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Entscheidungen
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des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zum
Arbeitsrecht, insbesondere zum Kündigungsschutz.
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Kündigung bei nicht rechtzeitiger Massenentlassungsanzeige
BAG, Urt. v. 23. 03. 2006 – 2 AZR 343/05
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Nach § 17 I 1 KSchG muss ein Arbeitgeber der Agentur
für Arbeit Anzeige erstatten, bevor er innerhalb
von 30 Kalendertagen eine im Gesetz näher genannte
Anzahl von Arbeitnehmern entlässt. Bisher galt
nach der st. Rspr. des BAG, dass die Anzeige an die
Arbeitsverwaltung rechtzeitig vor der tatsächlichen
Beendigung der Arbeitsverhältnisse erfolgen musste.
Sie konnte deshalb auch noch nach dem Ausspruch der
Kündigungen erfolgen. Mit Urteil vom 27. 1. 2005
(NJW 2005, 1099 = NZA 2005, 213) hat der EuGH zur Auslegung
der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG (MERL), die
durch die §§ 17 ff. KSchG in das deutsche
Arbeitsrecht umgesetzt worden ist, in der Rechtssache
Junk entschieden, die Kündigungserklärung
des Arbeitgebers sei das Ereignis, das als Entlassung
i. S. der MERL gilt. Mit den sich aus dieser Entscheidung
ergebenden Anpassungsproblemen für das deutsche
Massenentlassungsrecht hatte sich das BAG erstmals näher
auseinander zu setzen.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 18 v. 23 .3. 2006
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Skiurlaub während Arbeitsunfähigkeit - krankgeschriebene
Arbeitnehmer riskieren fristlose Kündigung
BAG, Urt. v. 02.03.2006 – 2 AZR 53/05
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Wenn ein erkrankter Arbeitnehmer während seiner
Arbeitsunfähigkeit im Hochgebirge Ski läuft,
kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
rechtfertigen. In einem am 2. März 2006 verkündeten
Urteil hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass
dies jedenfalls dann gilt, wenn der Arbeitnehmer dadurch
seine Pflicht zu einem gesundheitsfördernden Verhalten
verletzt.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 16 v. 2 .3. 2006
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Änderungskündigung zur Entgeltsenkung
Arbeitnehmerüberlassung
BAG, Urt. v. 12. 1. 2006 2 AZR 126/05
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Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung
ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil
eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit
vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren
(tariflichen) Lohn festzulegen, als er dem Arbeitnehmer
bisher gesetzlich oder vertraglich zustand.
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Pressemitteilung des BAG Nr. 2 v. 12. 1. 2006
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Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Aufhebungsvertrag
informieren
LAG Rheinland-Pfalz – 4 Sa 381/05
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Ein Arbeitnehmer kann einen Aufhebungsvertrag nicht
mit der Begründung anfechten, der Arbeitgeber habe ihn
nicht ausreichend über die sozialversicherungsrechtlichen
Folgen informiert.
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dpa vom 20.12.2005
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Mutterschutzrechtlicher Sonderkündigungsschutz nach
medizinisch-indizierter Einleitung der Geburt
BAG, Urt. v. 15. 12. 2005 – 2 AZR 462/04
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Nach § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber
einer Frau während einer Schwangerschaft und bis zum
Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig.
Eine Entbindung im Sinne der Norm ist dann anzunehmen,
wenn die Leibesfrucht ein Gewicht von mindestens 500
Gramm hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind
lebend oder tot geboren wird. Das gilt auch bei einer
medizinisch indizierten vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft.
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BAG vom 15.12.2005
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Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Versetzungsklausel?
BAG, Urt. v. 15. 12. 2005 – 6 AZR 199/05
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Die soziale Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung
ist auf den Betrieb beschränkt, in dem der zu kündigende
Arbeitnehmer beschäftigt ist. Nach ihrer Tätigkeit vergleichbare
Arbeitnehmer in anderen Betrieben des Unternehmens sind
auch dann nicht in die Auswahl einzubeziehen, wenn der
Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsvertrag zu einer Versetzung
des Arbeitnehmers in andere Betriebe berechtigt sein
sollte.
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BAG vom 15.12.2005
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Kündigungsfrist und Klagefrist
BAG, Urt. v. 15. 12. 2005 – 2 AZR 148/05
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Macht ein Arbeitnehmer geltend, dass eine Kündigung
rechtsunwirksam ist, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb
von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung
Klage beim ArbG erheben. Macht er dagegen lediglich
geltend, bei einer ordentlichen Kündigung habe der Arbeitgeber
die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann er dies
auch außerhalb der Klagefrist tun.
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BAG vom 15.12.2005
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