Annahmeverzug nach Streit über das Zustandekommen eines
Aufhebungsvertrages
BAG, Urt.. v. 7. 12. 2005 - 5 AZR 19/05
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Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit, ob
das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet
wurde und stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Aufhebungsvertrag
nicht zustande gekommen ist, hat der Arbeitgeber nur dann
Annahmeverzugsvergütung zu bezahlen, wenn der Arbeitnehmer
zuvor seine Arbeitsleistung angeboten hat.
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BAG vom 7.12.2005
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