Verhaltensbedingte Kündigung Kündigungssachverhalt: Alkohol
Hierbei sind allerdings noch weitere Umstände zu Gunsten oder zu Lasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Unter anderem können die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb - etwa als Vorgesetzter -, der Anlass (z. B. Rosenmontag) oder der Umstand, dass die dem Arbeitnehmer übertragene Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, von Bedeutung sein.
Bei der Beurteilung, ob eine Kündigung in Betracht kommt, sind ferner regionale (z.B. das Mittagbier in Bayern) und branchen- sowie tätigkeitsspezifische Umstände zu beachten. Zu beachten ist auch die konkrete Handhabung in dem jeweiligen Betrieb. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise trotz eines bestehenden Alkoholverbotes den Genuss alkoholischer Getränke über einen längeren Zeitraum duldet, wird er eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Alkoholgenusses allenfalls dann aussprechen können, wenn er hinreichend deutlich gemacht hat, dass er Alkoholgenuss im Betrieb zukünftig nicht mehr dulden wird und wenn der Arbeitnehmer zuvor vergeblich abgemahnt wurde.
Ist der Konsum von Alkohol auf eine Suchterkrankung zurückzuführen, kommt nur eine krankheitsbedingte Kündigung, nicht aber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. In einem solchen Fall ist eine verhaltensbedingte Kündigung mit der Kündigungsschutzklage ohne weiteres zu Fall zu bringen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann bei Berufskraftfahrern oder sonstigen Arbeitnehmern (Außendienstlern), die auf den Führerschein im Rahmen der Berufstätigkeit angewiesen sind, zu einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung berechtigen. In diesem Fall können Sie sich aber gegen eine Kündigung verteidigen, wenn als milderes Mittel in Betracht kommt, zwischenzeitlich bis zur Rückgabe des Führerscheins oder auf Dauer auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden.
Nächster Kündigungssachverhalt: Arbeitsverweigerung
Inhaltsübersicht: Verhaltensbedingte Kündigung
- Tipps bei einer verhaltensbedingten Kündigung (Übersicht)
- Wichtige Hinweise vorab
- Die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte
- Checkliste
- Liegt eine Pflichtverletzung vor?
- Negative Prognose: Besteht Wiederholungsgefahr?
- Verschulden - wurde die Pflichtverletzung schuldhaft begangen?
- Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt?
- Interessenabwägung - was spricht für den Arbeitnehmer?
- Beispiele - typische Sachverhalte für verhaltensbedingte Kündigungen
- Alkohol
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigungen, Bedrohungen
- Betriebsgeheimnis/Geheimhaltung
- Fehlzeiten
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Schlechtleistung, Minderleistung
- Tätlichkeiten
- Verspätungen
- Probleme mit dem Arbeitsamt - Sperrzeit vermeiden
Ende des Kapitels: Verhaltensbedingte Kündigung
Zuletzt aktualisiert August 2023
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