hier

Mobbing im Betrieb Ist eine Mobbingklage sinnvoll und Erfolg versprechend? Erfolgschancen generell gering

Ansprüche wegen Mobbings sind, wie die Praxis zeigt, in der überwiegenden Zahl der Fälle rechtlich nicht durchsetzbar. Die Rechtslage ist ungeklärt und heftig umstritten. Wenn Sie wegen Mobbings gegen Ihren Arbeitgeber vor Gericht ziehen, werden Sie außerdem enormen psychischen Belastungen ausgesetzt sein.

Und was ist, wenn Sie den Prozess verlieren? Wer den Schaden hat, ...

Rechtslage - ungeklärt und umstritten

Die Rechtslage bei einem Mobbingprozess ist alles andere als einfach. Die Rechtsprechung hat zu den Ansprüchen wegen Mobbing bisher noch keine scharfen Konturen entwickelt. Auch sind die Rechtsfolgen (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Zurückbehaltungsrechte, Abhilfeanspruch, Unterlassungsanspruch etc.) ebenfalls sehr umstritten. Eine Mobbingklage kann nur dann Erfolg haben, wenn es sich bei den Angriffen (Anfeindungen, Schikanen, Diskriminierungen), denen Sie ausgesetzt sind oder waren, um "Mobbing" im Rechtssinne handelt. Insoweit verweise ich auf die eingangs dieses Kapitels gemachten Ausführungen. Unter Zugrundelegung der von der Rechtsprechung definierten Anspruchsvoraussetzungen mag ein Arbeitnehmer zwar in vielen Fällen subjektiv das Gefühl haben, "gemobbt" zu werden. Tatsächlich lassen sich aber die meisten Fälle nicht als "Mobbing" im engeren Sinne klassifizieren, weil es an einer systematischen, gegen den Arbeitnehmer gerichteten Vorgehensweise fehlt, die zielgerichtet ist, den Arbeitnehmer in seinen Rechten zu beeinträchtigen.

Aus diesen Gründen zeigt die Praxis, dass Ansprüche wegen Mobbings in der überwiegenden Zahl der Fälle schlicht nicht durchsetzbar sind. Fragen Sie einmal einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, wie viele Mobbingprozesse er schon geführt und am Ende auch gewonnen hat. Bei dieser Frage dürften die meisten meiner Kollegen recht schmallippig werden - ich übrigens auch. So genannte Mobbingklagen spielen in der Praxis so gut wie keine Rolle. In der einschlägigen Literatur werden seit Jahren die gleichen - nur ganz wenigen - Urteile zitiert, die Mobbing zum Gegenstand haben. Neue Urteile kommen kaum hinzu. Und wer in juristischen Datenbanken recherchiert, wird feststellen, dass die Klägerseite, also das Mobbingopfer, nur selten obsiegt. Mehrheitlich werden diese Klagen abgewiesen. Urteile, in denen der Gemobbte Recht bekommen hat, finden sich nur vereinzelt. Solche Urteile werden dann zwar stark herausgestellt, so dass der Eindruck entsteht, Mobbingklagen seien Erfolg versprechend. Das Gegenteil ist der Fall. Die meisten Klagen werden abgewiesen.

Mobbingprozess - unterschätzen Sie nicht die psychischen Belastungen!

Tragen Sie sich nun noch immer mit der Absicht, einen Mobbingprozess gegen Ihren Arbeitgeber anzustrengen? Dann müssen Sie in Ihre Überlegungen auch mit einbeziehen, dass dieser Prozess Sie psychisch enorm belasten wird. Sie müssen Ihren Anwalt mit den erforderlichen Informationen versorgen. Diese Informationen müssen Sie zusammentragen und sorgfältig aufbereiten. Das ist nicht nur mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Ihre Erinnerungen an alle Übergriffe und Schikanen, denen Sie ausgesetzt waren, werden wieder lebendig. Sie durchleben das ganze Leid, dass Sie erfahren haben, praktisch noch einmal.

Ein Prozess, speziell wenn es sich um einen Mobbingprozess handelt, kann sich lange hinziehen. Wenn die Klage eingereicht ist, findet ein Termin zur Güteverhandlung statt. In der Güteverhandlung wird der Sachverhalt erörtert. Aufgabe des Gerichts ist es dabei, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Um die Sachlage erörtern zu können und auszuloten, ob Verständigungsmöglichkeiten bestehen, wird das Gericht wahrscheinlich Ihre Teilnahme an der Verhandlung für erforderlich halten und das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen. Das bedeutet, dass Sie an dem Verhandlungstermin teilnehmen müssen und hier dann auch noch mit einem bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers oder gar mit dem Arbeitgeber persönlich konfrontiert werden. Fühlen Sie sich dem gewachsen?

Und für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass Ihr Arbeitgeber bei der Gerichtsverhandlung einlenkt und sich zur Unterlassung von Mobbing oder gar zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet? Der Arbeitgeber würde damit praktisch anerkennen, dass Sie gemobbt wurden. Ist das realistisch? Der eher wahrscheinliche Ausgang des Gütetermins ist, dass eine Einigung nicht zu Stande kommt und die Güteverhandlung scheitert. Das Gericht beraumt dann einen weiteren Termin an, der erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate später stattfindet. Bis dahin bleibt alles in der Schwebe. Sie sind in dem Prozess "gefangen" - die psychische Belastung hält dauert an.

Das Gericht gibt dem Arbeitgeber nun auf, zu der Klage, also zu den Mobbingvorwürfen, Stellung zu nehmen. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Vorbringen bestreiten wird. Er wird die Beschuldigungen nicht auf sich sitzen lassen. Schlimmstenfalls müssen Sie damit rechnen, als Lügner oder Psychopath hingestellt zu werden, der maßlos übertreibt und sich das meiste nur eingebildet hat. Auch dies wird Sie psychisch schwer in Mitleidenschaft ziehen. Sollte Ihre Psyche schon vorher angeschlagen gewesen sein, kann es sogar so weit kommen, dass Sie krank werden.

Wenn Sie den Prozess verlieren - was dann?

Ich habe nun eingehend die Gründe dargelegt, warum die Wahrscheinlichkeit, einen Mobbingprozess zu verlieren, größer ist als die Chance, ihn zu gewinnen. Wollen Sie es riskieren, am Ende als der Verlierer dazustehen und Ihrem Arbeitgeber den Triumph zu gönnen, Sie auch noch vor Gericht geschlagen zu haben?

Sie sehen:

Es will gut überlegt sein, einen Prozess gegen den eigenen Arbeitgeber anzustrengen. Im Zweifel ist dies nicht der richtige Weg. Aus diesem Grund rate ich in der überwiegenden Zahl der Fälle - eigentlich so gut wie immer - von einer Mobbingklage ab.

Aber: Auch wenn von einer Mobbingklage abzuraten ist, bedeutet das nicht, dass Sie keine Aussicht haben, etwas zu erreichen. Fast immer kann ich einem Betroffenen, der in seinem Betrieb angefeindet oder schikaniert wird, einen Weg aufzeigen, der ihn aus seiner Krise herausführt. In der Regel wird die Situation nach meinem Tätigwerden als besser als deutlich besser eingeschätzt als vorher.

Erforderlich ist zunächst eine sorgfältige Analyse Ihrer Situation. Anhand der Analyse können Sie für sich einschätzen, was für Sie die bessere Alternative ist:

Sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen? Oder ist es für Sie die bessere Lösung, das Arbeitsverhältnis zu beenden? Diese beiden Alternativen müssen gegeneinander abgewogen werden, um hieraus die für Sie beste Entscheidung herzuleiten.... Mobbing



Zuletzt aktualisiert Oktober 2021

Online-Rechtsberatung Was kann ich für Sie tun?

Sind Sie an Ihrem Arbeitsplatz Anfeindungen ausgesetzt? Werden Sie schikaniert oder diskriminiert? Werden Sie gemobbt?

Mit der Online-Rechtsberatung steht Ihnen eine einfache und praktische Möglichkeit zur Verfügung, von mir schnell und "unbürokratisch" eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Problem zu erhalten. Falls es Ihr Wunsch ist, kann ich Sie auch bei Ihrer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung - außergerichtlich oder gerichtlich - vertreten.

Das sind die Vorteile einer Online-Rechtsberatung:

  • Sie müssen keine Terminabsprachen treffen.
  • Sie müssen nicht persönlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Die Online-Rechtsberatung ist unkompliziert.

Was kostet die Online-Rechtsberatung? Wie ist der Ablauf?

Hier finden Sie alle Informationen zur Online-Rechtsberatung

 

Sie können aber auch anrufen, um einen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch beraten zu lassen:

Telefon ( 0 55 51 ) 97 61 - 0

Zum Anfang