Wie ist der Ablauf der Online-Rechtsberatung?
Die Online-Rechtsberatung ist ganz einfach. Sie vollzieht sich
in vier Schritten:
1. Schritt
Sie schildern Ihr Rechtsproblem bzw. den Sachverhalt. Dabei verwenden
Sie das für die Anfrage vorgesehene Formular. Für eventuelle
Rückfragen sollten Sie Ihre Telefonnummer angeben.
Mit Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtung
ein. Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Anfrage mit Ihnen in Verbindung
setzen und Ihnen umgehend per E-Mail mitteilen, ob in Ihrem Fall
eine Online-Rechtsberatung sinnvoll ist, und Ihnen ein Honorarangebot
unterbreiten. Sie können frei wählen, ob Sie dieses Angebot
annehmen wollen. Lehnen Sie ab, entstehen
Ihnen keine Kosten.
2. Schritt
Wenn Sie mit dem Honorarangebot einverstanden sind, erteilen Sie
mir den Auftrag schriftlich per E-Mail. Sie können den Auftrag
auch durch Brief oder Telefax bestätigen. Erst mit Ihrer Auftragsbestätigung
kommt ein Beratungsvertrag zustande und es entsteht ein "normales"
Mandatsverhältnis. Das bedeutet, dass ich die Rechtslage prüfe
und Ihnen den gewünschten Rat erteile.
Ob die Beratung mündlich oder schriftlich per E-Mail erfolgt,
hängt von den Umständen des Einzelfalls und davon ab,
was mit Ihnen vereinbart ist. Ich bevorzuge es, die erbetene Rechtsauskunft
in einem telefonischen Beratungsgespräch zu erteilen. Dies
hat gegenüber der schriftlichen Ratserteilung den großen
Vorteil, dass ich die Sach- und Rechtslage ausführlich mit
Ihnen erörtern und alle dabei aufkommenden Fragen beantworten
kann. Sehr oft kommt es vor, dass erst in der telefonischen Erörterung
Teilaspekte zutage treten, die bei einer schriftlichen Ratserteilung
nicht angesprochen oder vielleicht sogar übersehen würden.
Insoweit unterscheidet sich die "Online-Beratung" von
einer "normalen" Beratung lediglich dadurch, dass Sie
mir nicht persönlich gegenüber sitzen, sondern ich Sie
am Telefon berate.
Gerade in Kündigungsschutzangelegenheiten ist es in der Regel
unerlässlich, die für die Beurteilung des Sachverhalts
relevanten Unterlagen einzusehen, insbesondere den Arbeitsvertrag,
das Kündigungsschreiben, eventuelle Abmahnungen und sonstige
wichtigen Dokumente einschließlich Ihrer Gehaltsabrechnungen.
Auch dies stellt aber letztlich kein Problem dar, weil Sie mir Ihre
Unterlagen auf jedem nur möglichen Weg übermitteln können:
per Telefax, eingescannt per E-Mail oder als Fotokopie mit der Post.
Welche Unterlagen ich im einzelnen benötige, werde ich natürlich
vorher telefonisch mit Ihnen abstimmen. Wahrscheinlich werde ich
Ihnen in diesem Telefonat auch schon eine erste - überschlägige
- Rechtsauskunft erteilen können.
3. Schritt
Die endgültige Beratung erfolgt dann, wenn mir die benötigten
Unterlagen vorliegen und ich alle für die Beurteilung der Sach-
und Rechtslage erforderlichen Informationen abgefragt habe. Nach
Möglichkeit werde ich Sie, wie bereits gesagt, telefonisch
beraten. Falls Sie es dann wünschen, kann selbstverständlich
das Ergebnis der Beratung in seinem wesentlichen Inhalt nochmals
schriftlich (per E-Mail) wiedergegeben werden.
4. Schritt
Erst wenn die vereinbarte Beratungsleistung vollständig erbracht
ist, werde ich meine Gebühren abrechnen. Falls Sie über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen und es sich um einen
Versicherungsfall handelt, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung. Sind Sie nicht rechtsschutzversichert,
erhalten Sie von mir eine Rechnung über das vereinbarte Honorar.
Wünschen Sie in derselben Angelegenheit eine weitergehende
Rechtsverfolgung (z. B. Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen
mit Ihrem Arbeitgeber), wird die Erstberatungsgebühr mit den
weiteren Gebühren verrechnet.
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