Allgemeine Hinweise zur Online-Rechtsberatung:

Wann empfiehlt es sich, eine Online-Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen?

Was kostet die Online-Rechtsberatung?

Wie ist der Ablauf der Online-Rechtsberatung?

Zum Online-Formular

 

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Wie ist der Ablauf der Online-Rechtsberatung?

Die Online-Rechtsberatung ist ganz einfach. Sie vollzieht sich in vier Schritten:  

1. Schritt

Sie schildern Ihr Rechtsproblem bzw. den Sachverhalt. Dabei verwenden Sie das für die Anfrage vorgesehene Formular. Für eventuelle Rückfragen sollten Sie Ihre Telefonnummer angeben.

Mit Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtung ein. Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Anfrage mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen umgehend per E-Mail mitteilen, ob in Ihrem Fall eine Online-Rechtsberatung sinnvoll ist, und Ihnen ein Honorarangebot unterbreiten. Sie können frei wählen, ob Sie dieses Angebot annehmen wollen. Lehnen Sie ab, entstehen Ihnen keine Kosten.

2. Schritt

Wenn Sie mit dem Honorarangebot einverstanden sind, erteilen Sie mir den Auftrag schriftlich per E-Mail. Sie können den Auftrag auch durch Brief oder Telefax bestätigen. Erst mit Ihrer Auftragsbestätigung kommt ein Beratungsvertrag zustande und es entsteht ein "normales" Mandatsverhältnis. Das bedeutet, dass ich die Rechtslage prüfe und Ihnen den gewünschten Rat erteile.

Ob die Beratung mündlich oder schriftlich per E-Mail erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und davon ab, was mit Ihnen vereinbart ist. Ich bevorzuge es, die erbetene Rechtsauskunft in einem telefonischen Beratungsgespräch zu erteilen. Dies hat gegenüber der schriftlichen Ratserteilung den großen Vorteil, dass ich die Sach- und Rechtslage ausführlich mit Ihnen erörtern und alle dabei aufkommenden Fragen beantworten kann. Sehr oft kommt es vor, dass erst in der telefonischen Erörterung Teilaspekte zutage treten, die bei einer schriftlichen Ratserteilung nicht angesprochen oder vielleicht sogar übersehen würden. Insoweit unterscheidet sich die "Online-Beratung" von einer "normalen" Beratung lediglich dadurch, dass Sie mir nicht persönlich gegenüber sitzen, sondern ich Sie am Telefon berate.

Gerade in Kündigungsschutzangelegenheiten ist es in der Regel unerlässlich, die für die Beurteilung des Sachverhalts relevanten Unterlagen einzusehen, insbesondere den Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben, eventuelle Abmahnungen und sonstige wichtigen Dokumente einschließlich Ihrer Gehaltsabrechnungen. Auch dies stellt aber letztlich kein Problem dar, weil Sie mir Ihre Unterlagen auf jedem nur möglichen Weg übermitteln können: per Telefax, eingescannt per E-Mail oder als Fotokopie mit der Post. Welche Unterlagen ich im einzelnen benötige, werde ich natürlich vorher telefonisch mit Ihnen abstimmen. Wahrscheinlich werde ich Ihnen in diesem Telefonat auch schon eine erste - überschlägige - Rechtsauskunft erteilen können.

3. Schritt

Die endgültige Beratung erfolgt dann, wenn mir die benötigten Unterlagen vorliegen und ich alle für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erforderlichen Informationen abgefragt habe. Nach Möglichkeit werde ich Sie, wie bereits gesagt, telefonisch beraten. Falls Sie es dann wünschen, kann selbstverständlich das Ergebnis der Beratung in seinem wesentlichen Inhalt nochmals schriftlich (per E-Mail) wiedergegeben werden.

4. Schritt

Erst wenn die vereinbarte Beratungsleistung vollständig erbracht ist, werde ich meine Gebühren abrechnen. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und es sich um einen Versicherungsfall handelt, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, erhalten Sie von mir eine Rechnung über das vereinbarte Honorar.

Wünschen Sie in derselben Angelegenheit eine weitergehende Rechtsverfolgung (z. B. Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber), wird die Erstberatungsgebühr mit den weiteren Gebühren verrechnet.

Zum Online-Formular


SteuernOnline-Rechtsberatung       Seitenanfang
Inhaltsübersicht       Online-Formular
        Seite zurück
 
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht |Online-Rechtsberatung

Stand: 06.04.2014