Was kostet die Online-Rechtsberatung?
Wenn Sie ein Kündigungsproblem oder ein anderes arbeitsrechtliches
Problem haben und sich im Wege der Online-Rechtsberatung beraten
lassen, ....
.... handelt es sich gebührenrechtlich um eine sog. anwaltliche
"Erstberatung". Hierfür
fällt eine sog. "Erstberatungsgebühr" nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Die Erstberatungsgebühr
darf maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.
Dieser Maximalbetrag fällt aber nur selten an. In der Mehrzahl
der Fälle liegt die Erstberatungsgebühr zwischen 50,00
€ und 150,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ich mache den Betrag der Erstberatungsgebühr, die ich Ihnen
berechne, von der Höhe Ihres Einkommens und dem voraussichtlich
für die Bearbeitung erforderlichen Zeitaufwand abhängig.
Aufgrund meiner Erfahrung kann ich den wahrscheinlichen Zeitaufwand
ganz gut einschätzen. Bei Kündigungsangelegenheiten können
Sie von folgenden Gebühren ausgehen:
monatliches Bruttoeinkommen
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Höhe der Erstberatungsgebühr
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bis 1.000,00 €
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30,00 € bis 100,00 €
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bis 2.000,00 €
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75,00 € bis 125,00 €
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bis 5.000,00 €
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95,00 € bis 180,00€
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ab 5.000,00 €
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190,00 €
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer müssen Sie jeweils hinzurechnen.
Die genaue Höhe der Gebühr teile ich Ihnen mit, wenn ich
Ihre Anfrage erhalten habe. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie das
Honorarangebot annnehmen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die das
Risiko "Lohn- und Gehaltsempfänger"
einschließt? Dann muss Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten
der Erstberatung unter der Vorrausetzung übernehmen,
dass ein sog. "Versicherungsfall" vorliegt. Bei Kündigungssachverhalten
ist das praktisch immer der Fall. Ich rechne dann die Erstberatungsgebühr
mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Falls Sie mit der Rechtsschutzversicherung
eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, entstehen Ihnen aber Kosten
zumindest bis zur Höhe der Selbstbeteiligung.
Wie ist der Ablauf der Online-Rechtsberatung?
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