Dynamische Tarifanwendung kraft Vertrages zu Gunsten Dritter bei Betriebsübergang

Das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der tarifgebundenen Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem Landkreis, richtete sich auf Grund der Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag nach dem BAT/VKA und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen. Der Beschäftigungsbetrieb, das Kreiskrankenhaus, ging am 1. August 1998 im Wege eines Betriebsübergangs auf die nicht tarifgebundene Beklagte über. Vorangegangen waren Verhandlungen zwischen der Beklagten, dem Landkreis und dem zuständigen Personalrat über eine Änderung des notariellen Kaufangebots der Beklagten hinsichtlich der nach dem Betriebsübergang anwendbaren Tarifverträge. In diesem Kaufangebot hatte die Beklagte, was die künftige Vergütungsstruktur im übernommenen Betrieb angeht, den Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, die Vergütungstarife des öffentlichen Dienstes beizubehalten oder statt dessen eines von zwei anderen Vergütungssystemen zu wählen. In der endgültigen notariellen Vereinbarung vom 31. Juli 1998 wurde hinsichtlich der Tarifwerke für den öffentlichen Dienst klargestellt, "dass die für den Landkreis am Stichtag geltenden Tarifverträge (BAT-Kommunal, BMT-G II) sowie die diese ergänzenden und ersetzenden Tarifverträge anzuwenden sind". Die Beklagte hat die beiden nachfolgenden Tarifgehaltserhöhungen weitergegeben, nicht aber die Tariferhöhung zum 1. Januar 2003.

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin für sich die Umsetzung dieser Tariferhöhung. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten vor dem Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Der notarielle Klinikkaufvertrag enthält einen Vertrag zu Gunsten der im übernommenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, wonach ihnen die weitere dynamische Anwendbarkeit auch der Vergütungstarifverträge für den öffentlichen Dienst zugesichert wird. Diese Regelung ist trotz der Möglichkeit der tarifvertraglichen Verschlechterung von Arbeitsbedingungen in der Zukunft kein unzulässiger Vertrag zu Lasten der Arbeitnehmer. Dies gilt im vorliegenden Fall schon deshalb, weil den betreffenden Arbeitnehmern das Wahlrecht eingeräumt worden ist, anstelle der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst eine bestimmte andere Vergütungsordnung zu wählen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. April 2005 – 4 AZR 292/04 –


Kündigung - was tun?
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Oder befürchten Sie, in Kürze eine Kündigung zu erhalten?

Hier finden Sie den

Ratgeber zum Kündigungsschutz

und Antworten auf alle Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen werden:

  • Kündigungsschutz - was Sie unbedingt wissen sollten!
  • Abfindung - haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung? Was müssen Sie unternehmen, um eine - möglichst hohe - Abfindung zu erhalten? Wie hoch sollte die Abfindung sein?
  • Betriebsbedingte Kündigung - wie Sie sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten.
  • Viele weitere Themen rund um den Kündigungsschutz ... weiter


Aktuelle Entscheidungen       zurück
Inhaltsübersicht  
©  

Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim



Kündigungsschutz
(Startseite)

Kündigungsschutz (Startseite) | Inhaltsübersicht | Aktuelle Entscheidungen (Übersicht) | Aktuelle Entscheidungen

Stand: 27.05.2014