Die Neuvergabe der Bereederung für ein Forschungsschiff
als Betriebsübergang
Wird die Bereederung eines Forschungsschiffs im Rahmen einer
Ausschreibung auf Grund Vergaberechts auf einen anderen Betreiber
übertragen, so kann hierin ein rechtsgeschäftlicher
Betriebsübergang liegen, der zum Übergang der Heuerverhältnisse
nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den neuen Auftragnehmer
führt. Ein Forschungsschiff mit seiner für Forschungszwecke
erforderlichen wissenschaftlichen Einrichtung und Organisation
ist als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen, die bei einer
Neubereederung und Fortführung als Forschungsschiff ihre
Identität wahrt.
Der Kläger war seit 1989 bei seiner Streithelferin als
Bootsmann beschäftigt und zuletzt auf dem Forschungsschiff
"Poseidon" eingesetzt. Der Bereederungsvertrag der
Streithelferin endete zum 31. Dezember 2003. Im Rahmen eines
neuen Ausschreibungsverfahrens wurde der Zuschlag für
die Bereederung der "Poseidon" der Beklagten durch
deren Streithelferin erteilt. Mit Schreiben vom 16. Dezember
2003 unterrichtete die Streithelferin des Klägers diesen
über einen Teilbetriebsübergang der "Poseidon"
auf die Beklagte. Der Kläger verlangte erfolglos von
der Beklagten die Fortsetzung seines Heuerverhältnisses.
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass das ursprünglich
mit seiner Streithelferin begründete Arbeitsverhältnis
mit Wirkung zum 1. Januar 2004 gem. § 613a Abs. 1 Satz
1 BGB auf die Beklagte übergegangen sei. Daher habe er
sowohl einen Anspruch auf Beschäftigung und auf Zahlung
der Heuer für die Monate Januar bis einschließlich
Mai 2004. Die Beklagte stellt das Vorliegen eines Teilbetriebsübergangs
iSd. § 613a Abs. 1 BGB in Abrede. Es handele sich um
eine reine Funktionsnachfolge. Die Vorinstanzen haben der
Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten und deren Streithelferin
blieben erfolglos.
BAG, Urteil vom 2. März 2006 - 8 AZR 147/05 -
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