Sozialauswahl: Richtige Auswahlentscheidung
nach sozialen Gesichtspunkten (Tabelle)
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Betriebsbedingte Kündigung
Teil 7
Sozialauswahl Tabelle Punktetabelle
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Welchen Einfluss kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder
eine Richtlinie auf die Sozialauswahl haben?
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In der Praxis kam es hin und wieder bei größeren Unternehmen vor,
dass zur Durchführung einer Sozialauswahl zwischen Betriebsrat und
dem Arbeitgeber eine Tabelle (sog. Punktetabelle) vereinbart
wurde. Das BAG hat solche Auswahlrichtlinien mit Tabelle für eine
Auswahl als geeignet anerkannt, weil die Betriebspartner - Arbeitgeber
und Betriebsrat - die Verhältnisse des Betriebs am besten kennen.
Entsprechende Regelungen sind aber nur okay, wenn die Kriterien
- Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen
- ausgewogen berücksichtigt werden. Unzulässig ist etwa, wenn
in solchen Auswahlrichtlinien Arbeitnehmer bestimmter Abteilungen
oder Arbeitsgruppen ohne ausreichende sachliche Kriterien als nicht
vergleichbar eingestuft werden. Die Richtlinien müssen für eine
Berücksichtigung individueller Besonderheiten Raum lassen.
Lassen Sie sich die Auswahlrichtlinien Ihres Betriebs vom Arbeitgeber
oder vom Betriebsrat aushändigen! Prüfen Sie anhand der vorstehenden
Tipps, ob die Vergleichbarkeit richtig festgelegt wurde und die
sonstigen Kriterien angemessen gewichtet sind.
Haben Sie begründete Zweifel, muss dies nach Ihrer Klageerhebung das Arbeitsgericht
für Sie durchchecken. Gleiches gilt, wenn solche Tabellen in einem Interessenausgleich/Sozialplan
enthalten sind.
Besonders beachten sollten Sie....weiter
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