RTV Gebäudereinigung

Manteltarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
im Lande Niedersachsen

(MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe Niedersachsen)

vom vom 6. März 1997

Dieser Tarifvertrag ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr allgemeinverbindlich. Er war allgemeinverbindlich vom 28. August 1997 bis zum 31. Oktober 2003.

§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

  1. Die Einstellung und die Kündigung ständig Beschäftigter erfolgen in schriftlicher Form.
  2. Bei der Einstellung kann eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden.
  3. Bei Kündigungen gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Abweichungen:
    • während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Tage
    • in den ersten 3 Jahren der Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen
  4. Die gesetzlichen Bestimmungen über eine außerordentliche Kündigung bleiben unberührt.
  5. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, das Auskunft über die ausgeübte Tätigkeit zu geben hat und sich auf Wunsch des Arbeitnehmers auf Führung und Leistung erstrecken kann.
  6. Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die für eine bestimmte Zeit oder für einen kurzfristigen Wachauftrag eingestellt werden, endet ohne Kündigung mit dem Ablauf der Zeit oder des Wachauftrages.

Redaktionelle Inhaltsübersicht

MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe - Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Mitbestimmung des Betriebsrates
§ 3 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 4 Betriebszugehörigkeit
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Arbeitszeit
§ 7 Freizeit
§ 8 Überstunden
§ 9 Lohnzahlung
§ 10 Bekleidung und Ausrüstung
§ 11 Freistellung von der Arbeit
§ 12 Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
§ 13 Urlaub
§ 14 Zeitzuschläge
§ 15 Feiertage
§ 16 Urlaubs- und Weihnachtsgeld
§ 17 Kosten der Unterrichtung
§ 18 Schiedsgericht
§ 19 Erlöschen von Ansprüchen
§ 20 Schlussbestimmungen
Anhang 1


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