Mindestlohn
Der 01.01.2015 markiert mit der Einführung
eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns durch
das Mindestlohngesetz das Datum einer strukturellen Neuerung.
Dies kann als Zäsur im deutschen Arbeitsrecht angesehen
werden. Erstmals wird hinsichtlich des Entgelts für Arbeitsleistung
ein allgemein gültiger gesetzlicher Sockel festgelegt.
Ausführliche Informationen zum Mindestlohngesetz
werden Sie in Kürze auf meiner Website finden. Hier zunächst
die Antworten auf die dringendsten Fragen:
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Worum geht es beim Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015, rund
3,7 Millionen Menschen sollen davon nach dem Willen der Bundesregierung
profitieren. Er sieht vor, dass grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer in Deutschland 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde bekommen.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
Grundsätzlich haben Berufstätige in Deutschland Anspruch
auf den Mindestlohn. Er gilt auch für Rentner und ausländische
Beschäftigte - sogar wenn ihr Unternehmen aus dem Ausland kommt.
In einigen Branchen wird jedoch eine Übergangsfrist von zwei
Jahren bis zum 31. Dezember 2016 gewährt.
Wer bekommt keinen Mindestlohn?
Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen, etwa für Jugendliche
unter 18 Jahren, Auszubildende und Zeitungszusteller. Auch Teilnehmer
an Maßnahmen der Arbeitsförderung, etwa die Ein-Euro-Jobber,
profitieren nicht von dem Gesetz. Langzeitarbeitslose bekommen in
den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg ebenfalls keinen Mindestlohn.
Wie sieht das für Praktikanten aus?
Der Mindestlohn gilt im Prinzip auch für Praktikanten, allerdings
mit zwei wichtigen Einschränkungen: Sogenannte Pflichtpraktika
sind von der Regelung ausgenommen. Und freiwillige Praktika, die
weniger als drei Monate dauern, ebenfalls.
Wie läuft das bei Tarifverträgen?
Existiert in einer Branche ein bundesweit repräsentativer,
allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle Arbeitgeber
gilt, dann sind die Arbeitnehmer ebenfalls vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Tarifverträge sind aber generell zeitlich begrenzt und können
später nachverhandelt werden - sie gelten maximal bis zum Ende
der Übergangszeit. Falls der Tarifvertrag sowieso einen höheren
Lohn als 8,50 Euro brutto pro Stunde vorsieht, gilt natürlich
der vertraglich zugesicherte, höhere Lohn.
Wie wird der Mindestlohn kontrolliert?
Die Behörden der Zollverwaltung sind für die Kontrolle
der Einhaltung des Mindestlohns verantwortlich. Arbeitnehmer, die
einen Verstoß melden wollen, sollten sich an diese Behörde
wenden. Für Arbeitgeber, die rechtswidrig weniger zahlen, kann
es teuer werden: Mindestlohnverstöße können mit
einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
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