Mindestlohn

Der 01.01.2015 markiert mit der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns durch das Mindestlohngesetz das Datum einer strukturellen Neuerung. Dies kann als Zäsur im deutschen Arbeitsrecht angesehen werden. Erstmals wird hinsichtlich des Entgelts für Arbeitsleistung ein allgemein gültiger gesetzlicher Sockel festgelegt.

Ausführliche Informationen zum Mindestlohngesetz werden Sie in Kürze auf meiner Website finden. Hier zunächst die Antworten auf die dringendsten Fragen:

(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht

Worum geht es beim Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015, rund 3,7 Millionen Menschen sollen davon nach dem Willen der Bundesregierung profitieren. Er sieht vor, dass grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde bekommen.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Grundsätzlich haben Berufstätige in Deutschland Anspruch auf den Mindestlohn. Er gilt auch für Rentner und ausländische Beschäftigte - sogar wenn ihr Unternehmen aus dem Ausland kommt. In einigen Branchen wird jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2016 gewährt.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen, etwa für Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende und Zeitungszusteller. Auch Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung, etwa die Ein-Euro-Jobber, profitieren nicht von dem Gesetz. Langzeitarbeitslose bekommen in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg ebenfalls keinen Mindestlohn.

Wie sieht das für Praktikanten aus?

Der Mindestlohn gilt im Prinzip auch für Praktikanten, allerdings mit zwei wichtigen Einschränkungen: Sogenannte Pflichtpraktika sind von der Regelung ausgenommen. Und freiwillige Praktika, die weniger als drei Monate dauern, ebenfalls.

Wie läuft das bei Tarifverträgen?

Existiert in einer Branche ein bundesweit repräsentativer, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der für alle Arbeitgeber gilt, dann sind die Arbeitnehmer ebenfalls vom Mindestlohn ausgeschlossen. Tarifverträge sind aber generell zeitlich begrenzt und können später nachverhandelt werden - sie gelten maximal bis zum Ende der Übergangszeit. Falls der Tarifvertrag sowieso einen höheren Lohn als 8,50 Euro brutto pro Stunde vorsieht, gilt natürlich der vertraglich zugesicherte, höhere Lohn.

Wie wird der Mindestlohn kontrolliert?

Die Behörden der Zollverwaltung sind für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns verantwortlich. Arbeitnehmer, die einen Verstoß melden wollen, sollten sich an diese Behörde wenden. Für Arbeitgeber, die rechtswidrig weniger zahlen, kann es teuer werden: Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.


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Dr. Reinhard Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Scharnhorstplatz 8
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Stand: 14.01.2015